Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für die Errichtung (Neubau, Anbau, Aufstockung), die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Beseitigung von Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bauliche Anlagen sind:

    • gewerblich genutzte Gebäude
    • landwirtschaftlich genutzte Gebäude
    • Wohngebäude
    • Garage/Carport
    • Abstellraum/Gartenhaus
    • Aufschüttung
    • Abgrabung
    • Lager-, Abstell- oder Ausstellungsplatz
       
    Antragsunterlagen

    Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen. Ihr Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung in der Regel mit folgenden Bauvorlagen einzureichen.

    • Vordruck Bauantrag
      • Bauantrag vereinfachtes Verfahren
      • Bauantrag
      • Bauantrag für Werbeanlagen  
      • Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
    • Lageplan M 1:500
      Falls der Lageplan nicht von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird, muss immer ein aktueller Flurkartenauszug sowie ein Auszug der deutschen Grundkarte enthalten sein
    • Bauzeichnungen M 1:100
    • Baubeschreibung
    • Bautechnische Nachweise
    • Angaben über Erschließung
    • Erhebungsbogen
    • Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers und
    • in Einzelfällen ein amtlicher Lageplan
       

    Ergänzende Unterlagen zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen

    • Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlage 
       

    Ergänzende Unterlagen zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen

    • Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben  
    • Anlage zur Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
       

    Sonstige Unterlagen zum Bauantrag

    Im Einzelfall sind Ihrem Antrag noch weitere Unterlagen beizufügen. Wir bitten Sie, dies mit Ihrem Architekten oder Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Kreisbauamtes zu klären.
     

    Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
     

    Abteilungsleitung
    Herr Bernhard Baumann
    Telefon 02261 88-6525
    Telefax 02261 88-972-6525
    E-Mail bernhard.baumann@obk.de
    Zimmer 05-09

    Stadt Bergneustadt
    Frau Azize Madak
    Telefon 02261 88-6519
    Telefax 02261 88-972-6519
    E-Mail azize.madak@obk.de
    Zimmer 05-05

    Gemeinde Engelskirchen, Gemarkung Ründeroth
    Herr Joachim Renkawitz
    Telefon 02261 88-6520
    Telefax 02261 88-972-6520
    E-Mail joachim.renkawitz@obk.de
    Zimmer 05-16

    Gemeinde Engelskirchen, Gemarkungen Ober- und Unterengelskirchen
    Frau Maria Alimoradi
    Telefon 02261 88-6522
    Telefax 02261 88-972-6522
    E-Mail maria.alimoradi@obk.de
    Zimmer 05-04

    Stadt Hückeswagen
    Frau Sabrina Kristian
    Telefon 02261 88-6507
    Telefax 02261 88-972-6507
    E-Mail sabrina.kristian@obk.de
    Zimmer 05-11

    Gemeinde Lindlar
    Herr Ingo Marter
    Telefon 02261 88-6541
    Telefax 02261 88-972-6541
    E-Mail ingo.marter@obk.de
    Zimmer 05-05

    Gemeinde Marienheide
    Herr André Bellingen
    Telefon 02261 88-6538
    Telefax 02261 88-972-6538
    E-Mail andre.bellingen@obk.de
    Zimmer  05-07

    Gemeinde Morsbach
    Frau Mareike Klüver
    Telefon 02261 88-6529
    Telefax 02261 88-972-6529
    E-Mail mareike.kluever@obk.de
    Zimmer 05-07

    Gemeinde Nümbrecht
    Herr Frank Siever
    Telefon 02261 88-6593
    Telefax 02261 88-972-6593
    E-Mail frank.siever@obk.de
    Zimmer 05-04

    Gemeinde Reichshof, Gemarkungen Agger, Denklingen, Eckenhagen, Heischeid, Hespert und Sinspert
    Herr Eric Kötter
    Telefon 02261 88-6527
    Telefax 02261 88-972-6527
    E-Mail eric.koetter@obk.de
    Zimmer 05-11

    Gemeinde Reichshof, Gemarkung Wildberg-Erdingen
    Frau Mareike Klüver
    Telefon 02261 88-6529
    Telefax 02261 88-972-6529
    E-Mail mareike.kluever@obk.de
    Zimmer 05-07

    Stadt Waldbröl
    NN
    Telefon 02261 88-6528
    Telefax 02261 88-972-6528
    Zimmer 05-07


     

    Servicezeit des Kreisbauamtes
     

    Anschrift der Dienststelle

    Oberbergischer Kreis
    Der Landrat
    Kreisbauamt
    Moltkestraße 42
    51643 Gummersbach

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_15a3ce94d7c4a29f712d3689acbab298

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bergneustadt, Lindlar, Waldbröl, Marienheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Engelskirchen, Hückeswagen, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Für die Beseitigung von Anlagen finden Sie unter den weiterführenden Links weitere Informationen und Formulare.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de