Baugenehmigung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen.
Inwieweit die Beauftragung eines Architekten verpflichtend ist, können Sie auf dem Bauportal.NRW testen.
Für Ihren digitalen Bauantrag brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen als PDF-Datei. Bei der Antragstellung mit Assistenten werden die Formulare Bauantrag, Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen automatisch aus den Angaben generiert
Antragsunterlagen:
- Vordruck Bauantrag
- Bauantrag vereinfachtes Verfahren
- Lageplan M 1:500
- Falls der Lageplan nicht von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird, muss immer ein aktueller Flurkartenauszug sowie ein Auszug der deutschen Grundkarte enthalten sein
- Bauzeichnungen M 1:100
- Baubeschreibung
- Bautechnische Nachweise
- Angaben über Erschließung
- Erhebungsbogen
- Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers und
- in Einzelfällen ein amtlicher Lageplan
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Antragsstellung mit der BundID:
Vorteile:
- Einfache Anbindung aller Verfahrensbeteiligten z.B. Ihren Entwurfsverfasser
- Übernahme aller Stammdaten aus Ihrer BundID
Empfohlen für alle Bürger/-innen mit einer BundID.
Antragsstellung mit einem Benutzerkonto für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser:
Vorteile:
- Schnelle Übersicht über alle digital gestellten Anträge
- Kommunikationsplattform mit allen aktuellen Informationen aller Verfahrensbeteiligter
- Beschleunigte Antragsstellung mit Ausfüllhilfen - u.a. durch Übernahme aller Stammdaten aus Ihrem Benutzerkonto
Nachteil:
- Einmalige Registrierung erforderlich (siehe Hinweise)
Empfohlen für alle Entwurfsverfasser, welche regelmäßig Anträge einreichen.
Antragsstellung ohne Registrierung:
Vorteile:
- Niederschwelligster Zugang zum digitalen Baugenehmigungsverfahren
Nachteile:
- Zugang ist beschränkt auf den gestellten Antrag und Antragsteller
- Keine direkte Anbindung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin. Die Kommunikation läuft ausschließlich über den Zugang des Antragstellers
Empfohlen für alle Bürgerinnen und Bürger die einmalig einen Antrag stellen wollen und auch nicht zwingend einen Entwurfsverfasser oder eine Entwurfsverfasserin benötigen (z.B. Errichtung eines Carports).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Nachdem Ihr Antrag über eines der o. g. Verfahren an uns übermittelt wurde, erhält er ein Aktenzeichen und wird zur Prüfung an den zuständigen Sachbearbeiter verteilt.
Nunmehr wird die Bauherrschaft via Postweg über das Aktenzeichen sowie die Zugangsdaten informiert und auch der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin wird dem Aktenzeichen zugeordnet. Jetzt kann der Vorgang im Online-Portal aufgefunden werden.
Spätestens nach 14 Tagen sollten Sie per E-Mail über den Upload eines Schreibens zum Stand Ihres Verfahrens informiert werden. Aus Datenschutzgründen sind die von uns erstellten Schreiben nur auf dem Online-Portal einzusehen.
Über Ihre Zugangsdaten können Sie jederzeit auf das Online-Portal zugreifen und eventuell nachgeforderte Unterlagen auch unabhängig von unseren Öffnungszeiten an uns übermitteln.
Bitte beachten Sie, dass im digitalen Antragsverfahren lediglich die Postwege verkürzt werden. Die Verfahrenslaufzeiten sind allerdings in einem großen Maße von der Vollständigkeit sowie der Qualität der vorgelegten Unterlagen abhängig. Es gilt also, je sorgfältiger ein Bauantrag vorbereitet wurde, umso geringer fällt die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde aus.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis