Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bergneustadt, Lindlar, Waldbröl, Marienheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Engelskirchen, Hückeswagen, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bergneustadt, Lindlar, Waldbröl, Marienheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 3.1 - Planung, Hochbau, Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Engelskirchen, Hückeswagen, Nümbrecht, Morsbach, Reichshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Wir empfehlen Ihnen, für Ihren Bauantrag einen Architekten hinzuzuziehen.
    Inwieweit die Beauftragung eines Architekten verpflichtend ist, können Sie auf dem Bauportal.NRW testen.

    Für Ihren digitalen Bauantrag brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen als PDF-Datei. Bei der Antragstellung mit Assistenten werden die Formulare Bauantrag, Baubeschreibung und Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen automatisch aus den Angaben generiert

    Antragsunterlagen:

    • Vordruck Bauantrag
      • Bauantrag vereinfachtes Verfahren
    • Lageplan M 1:500
    • Falls der Lageplan nicht von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt wird, muss immer ein aktueller Flurkartenauszug sowie ein Auszug der deutschen Grundkarte enthalten sein
    • Bauzeichnungen M 1:100
    • Baubeschreibung
    • Bautechnische Nachweise
    • Angaben über Erschließung
    • Erhebungsbogen
    • Nachweis der Planvorlageberechtigung des Entwurfsverfassers und
    • in Einzelfällen ein amtlicher Lageplan
    • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
    • Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Antragsstellung mit der BundID:

    Vorteile:

    • Einfache Anbindung aller Verfahrensbeteiligten z.B. Ihren Entwurfsverfasser
    • Übernahme aller Stammdaten aus Ihrer BundID

    Empfohlen für alle Bürger/-innen mit einer BundID.

    Antragsstellung mit einem Benutzerkonto für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser:

    Vorteile:

    • Schnelle Übersicht über alle digital gestellten Anträge
    • Kommunikationsplattform mit allen aktuellen Informationen aller Verfahrensbeteiligter
    • Beschleunigte Antragsstellung mit Ausfüllhilfen - u.a. durch Übernahme aller Stammdaten aus Ihrem Benutzerkonto

    Nachteil:

    • Einmalige Registrierung erforderlich (siehe Hinweise)

    Empfohlen für alle Entwurfsverfasser, welche regelmäßig Anträge einreichen.

    Antragsstellung ohne Registrierung:

    Vorteile:

    • Niederschwelligster Zugang zum digitalen Baugenehmigungsverfahren

    Nachteile:

    • Zugang ist beschränkt auf den gestellten Antrag und Antragsteller
    • Keine direkte Anbindung des Entwurfsverfassers bzw. der Entwurfsverfasserin. Die Kommunikation läuft ausschließlich über den Zugang des Antragstellers

    Empfohlen für alle Bürgerinnen und Bürger die einmalig einen Antrag stellen wollen und auch nicht zwingend einen Entwurfsverfasser oder eine Entwurfsverfasserin benötigen (z.B. Errichtung eines Carports).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Nachdem Ihr Antrag über eines der o. g. Verfahren an uns übermittelt wurde, erhält er ein Aktenzeichen und wird zur Prüfung an den zuständigen Sachbearbeiter verteilt.

    Nunmehr wird die Bauherrschaft via Postweg über das Aktenzeichen sowie die Zugangsdaten informiert und auch der Entwurfsverfasser oder die Entwurfsverfasserin wird dem Aktenzeichen zugeordnet. Jetzt kann der Vorgang im Online-Portal aufgefunden werden.

    Spätestens nach 14 Tagen sollten Sie per E-Mail über den Upload eines Schreibens zum Stand Ihres Verfahrens informiert werden. Aus Datenschutzgründen sind die von uns erstellten Schreiben nur auf dem Online-Portal einzusehen.

    Über Ihre Zugangsdaten können Sie jederzeit auf das Online-Portal zugreifen und eventuell nachgeforderte Unterlagen auch unabhängig von unseren Öffnungszeiten an uns übermitteln.

    Bitte beachten Sie, dass im digitalen Antragsverfahren lediglich die Postwege verkürzt werden. Die Verfahrenslaufzeiten sind allerdings in einem großen Maße von der Vollständigkeit sowie der Qualität der vorgelegten Unterlagen abhängig. Es gilt also, je sorgfältiger ein Bauantrag vorbereitet wurde, umso geringer fällt die Bearbeitungszeit bei der Bauaufsichtsbehörde aus.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de