Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Roetgen

    In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von  der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.

    In erster Linie erfolgt eine Beratung zu

    • bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
    • der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
    • der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
    • zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
    • zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.

    Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.

    Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.

    Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
    Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.

    Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.

    Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.

    Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).

    Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:

    Frau Hiltrud Heinrichs

    techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen

    Adresse

    Bauaufsicht
    Zollernstraße 10
    52070 Aachen

    Zimmernummer: A 1007

    Tel.: +49 241 5198-6332
    Fax: +49 241 5198-80630
    E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bca818419996027b85183667ded06473

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 6 - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 55

    52159 Roetgen

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Roetgen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de