Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Roetgen
In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
- zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:
Frau Hiltrud Heinrichs
techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen
Adresse
Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Zimmernummer: A 1007
Tel.: +49 241 5198-6332
Fax: +49 241 5198-80630
E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.
In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen.
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
- Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
- Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
- § 65 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 64 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 62 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 63 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 70 Bauantrag, Bauvorlagen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 74 Baugenehmigung, Baubeginn (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 75 Geltungsdauer der Baugenehmigung (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Roetgen