Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Im Baugenehmigungsverfahren ist der Bauantrag gemäß §70 Abs. 1 BauO NRW 2018 schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Der Bauantrag ist sowohl von der Bauherrschaft also auch dem Entwurfsverfasser bzw. der Entwurfsverfasserin zu unterzeichnen, da Bauvorlagen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden von bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfassern durch Unterschrift anerkannt sein müssen.

    Bauvorlagenberechtigt ist, wer zum Beispiel die Berufsbezeichnung Architekt/in führen darf oder wer als Angehörige/r der Fachrichtung Bauingenieurwesen Mitglied einer Ingenieurskammer ist und mindestens zwei Jahrein der Planung und Überwachung der Ausführung von Gebäuden praktisch tätig war.

    Die aus dem Bauantrag resultierende Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wurde. Die Gültigkeit der Baugenehmigung kann auf schriftlichen Antrag - auch rückwirkend - jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • Antragsformular

    Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden. Das Antragsformular muss von dem Antragssteller und dem bauvorlagenberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein.

    Gegebenenfalls ist dem Antrag noch die Erklärung des Entwurfsverfassers beizufügen.

    • Baubeschreibung

    In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern.

    • Betriebsbeschreibung gewerblich / landwirtschaftlich

    Für gewerbliche Anlagen ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich. Für landwirtschaftliche Betriebe ist entsprechend eine landwirtschaftliche Betriebsbeschreibung einzureichen.

    • Brandschutzkonzept bei Sonderbauten
    • Amtliche Basiskarte (Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ausgenommen)
    • Liegenschaftskarte/Flurkarte

    Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte einzureichen. Die Flurkarte darf zudem nicht älter als 6 Monate sein.

    • Lageplan

    Der Lageplan ist im Maßstab von mindestens 1:500 einzureichen und muss alle Angaben nach § 3 Abs. 1 der Bauprüfverordnung enthalten. Zudem ist der Lageplan vom Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur anzufertigen, wenn die Grenzen des Baugrundstücks noch nicht feststehen. Grenzüberbauungen vorliegen, eine Baulast auf dem Baugrundstück ruht oder besonders schwierige Grenz- oder topographische Verhältnisse vorliegen.

    • Bauzeichnungen

    Die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sind im Maßstab 1:100 einzureichen und müssen alle Angaben nach § 4 der Bauprüfverordnung enthalten. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen sind zusätzlich Bestandspläne vorzulegen.

    • Rechnerische Nachweise

    Folgende Nachweise sind den Bauantragsunterlagen beizufügen:

    - Nachweise der Maße der baulichen Nutzung (GRZ, BMZ, GFZ, Anzahl der Vollgeschosse)

    - Ermittlung der Gebäudeklasse, Bekanntgabe des höchstgelegenen Aufenthaltsraums und

      gesamten Nutzfläche

    - Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung

    - Berechnung umbauter Raum / Stellplatzberechnung

    - Abstandsflächenberechnung

    • Erhebungsbogen Baustatistik

    Der Erhebungsbogen für die Baustatistik ist zusammen mit den Bauantragsunterlagen bei der Unteren Bauaufsicht einzureichen.

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herzogenrath

    3 Monate, unter der Voraussetzung, dass alle Bauvorlagen vollständig sind und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen und Mitwirkungen vorliegen

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Tipps zur zügigen Bearbeitung im Baugenehmigungsverfahren:

    • Werden in der Planungsphase baurechtliche Probleme erkannt, sollte im Vorfeld des Einreichens des Bauantrags ein Beratungsgespräch vereinbart werden. So können rechtzeitig Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Kostenaufwändige Umplanungen und Ergänzungen, die mit Verzögerungen im späteren Verfahren verbunden sind, können so weitgehend vermieden werden.
    • Der Bauantrag ist mindestens in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Damit die Beteiligung der Fachbehörden parallel durchgeführt werden kann, ist es ratsam weitere Ausfertigungen beizufügen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes geben vorab gerne Auskunft, welche Fachbehörden voraussichtlich zu beteiligen sind.

    • Ist der Bauantrag unvollständig oder weist erhebliche Mängel auf, fordert das Bauordnungsamt unter Angabe der Gründe die Antragssteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessen Frist von einem Monat auf. Werden die Mängel nicht fristgerecht behoben, gilt der Bauantrag nach der Landesbauordnung als zurückgenommen und wird nicht weiterbearbeitet. In diesem Fall entstehen dennoch Gebühren. Diese Vorprüfung ist

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de