Baugenehmigung
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Ausnahmen hiervon finden Sie unter Hinweise.
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Alle benötigten Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung finden Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Link
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Ansprechpartner
63 Bauen und Planen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0281 207-4600
E-Mail: fd63-posteingang@kreis-wesel.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wesel
Formulare
Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924
alternativ:
Voraussetzungen
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.
Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
- Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
- Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
- § 65 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 64 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 62 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 63 Baugenehmigungsverfahren (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 70 Bauantrag, Bauvorlagen (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 74 Baugenehmigung, Baubeginn (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- § 75 Geltungsdauer der Baugenehmigung (Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018)
- Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.
Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:
- Die Baugenehmigung wird erteilt,
- nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
- der Bauantrag wird abgelehnt.
Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wesel
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
Anhaltspunkte zur Höhe der Genehmigungsgebühren: - 6 von Tausend (v. T.) der Rohbausumme (mindestens 50,00 Euro): Einfamilienhäuser - 6 v.T. der Rohbausumme (mindestens 50,00 Euro): Garagen - 6 v.T. der Herstellungssumme (mindestens 50,00 Euro): Werbeanlagen - 50,00 Euro - 2.500,00 Euro (bis 100 m²: 2,00 € / m², darüber hinaus: 0,50 Euro/ zuzüglich gegebenenfalls anfallende Gebühren für die Umbauten):Nutzungsänderungen - i. d. R. 50,00 Euro Mindestgebühr: Bauvorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen, Carports, Werbeanlagen, etc. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen vorgesehen, z. B.: - i. d. R. 75 % der Genehmigungsgebühr: Ablehnung - i. d. R. 25 % der Genehmigungsgebühr: Rücknahme - i. d. R. 50 - 75 % der Genehmigungsgebühr: mehrere gleiche Anträge Die angegebenen Werte sollen einen groben Anhaltspunkt geben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. In Zweifelsfällen kann Sie Ihr Architekt oder Ihr Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht beraten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wesel
Baugenehmigung - Ausnahmen:
- insbesondere für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen
- haustechnische Anlagen, wie Heizungsanlagen, Abwasseranlagen, für die eine Unternehmer- / Sachverständigenbescheinigung vorliegen muss
- genehmigungsfreie Wohngebäude in rechtskräftigen Bebauungsplangebieten, für die eine Freistellung bei der Gemeinde erforderlich ist oder für die auf Wunsch eine vereinfachte Genehmigung erteilt werden kann
Beschleunigung des Antragsverfahrens:
- vollständige Antragsunterlagen
- Besondere Einzelfragen sollten zum Gegenstand einer vorhergehenden Bauvoranfrage gemacht werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022
Stichwörter
Hinweise für Wesel