Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung soweit die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018 in den §§ 61-63, 78 und 79 BauO NRW 2018 keine abweichende Regelung enthält.

    Sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Vorhaben gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. Hierfür sind gemäß § 52 BauO NRW 2018 die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten (§§ 54 bis 56) verantwortlich.

    Im Rahmen der Bauberatung bietet der Kreis Viersen Unterstützung insbesondere für Bauherrinnen und Bauherren, sowie für die Entwurfsverfassenden  an.

    Eine umfassende und abschließende rechtliche Entscheidung über Ihr Vorhaben kann jedoch nur im Rahmen eines Vorbescheides nach § 77 BauO NRW oder einer Baugenehmigung nach § 74 BauO NRW 2018 erteilt werden. Auch hierzu beraten Sie die nebenstehend aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 60/4 - Technische Bauaufsicht gerne.

    Hinweise zur Behandlung des Bauantrags gemäß § 71 BauO NRW 2018:

    Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang Ihres Bauantrags wird dieser insbesondere auf Vollständigkeit überprüft. Ist dieser bzw. der Antrag auf Vorbescheid (für den § 71 BauO NRW 2018 entsprechend gilt) vollständig, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Das Baugesuch kann beschleunigt werden, soweit Sie zusätzlich eine digitale Ausfertigung einreichen.

    Ist der Bauantrag unvollständig und/oder leidet er an einem schwerwiegenden Mangel, so werden Unterlagen innerhalb einer von der Bauaufsichtsbehörde festzulegenden angemessenen Frist nachgefordert (vor Fristablauf kann diese Frist bei begründetem Antrag verlängert werden). Die zu begründende Anforderung der Unterlagen stellt einen Verwaltungsakt dar und wird mit Rechtsmitteln versehen.

    Soweit die Bauantragsunterlagen nach Ablauf der Frist weiterhin unvollständig oder mit erheblichen Mängeln behaftet sind, greift die gesetzliche Fiktionswirkung des § 71 Abs. 1 Satz 3 BauO 2018. Diese macht eine Weiterbearbeitung des Antrages unmöglich, auch wenn nach Fristablauf weitere Unterlagen in geforderter Menge/Qualität eingereicht werden (eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich). Sie erhalten den eingereichten Antrag mit einem entsprechenden Gebührenbescheid zurück, wobei eine Ausfertigung bei der Behörde verbleibt.

    Soweit die Unterlagen innerhalb der genannten Frist prüffähig eingereicht werden und somit die Bearbeitung des Antrages möglich ist, kann die materielle Prüfung des Vorhabens beginnen. Mit Erteilung der Baugenehmigung wird die endgültige Gebühr fällig.

    Im Rahmen der Bauberatung ist eine Vorprüfung, ob der Bauantrag vollständig und mängelfrei ist nicht vorgesehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5db48c1fd778ef8bbf089bd03aeb169b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/4 Technische Bauaufsicht, Bauberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für das Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen Bauvorlagen genannt finden Sie in der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). (s. hierzu im Einzelnen Baugenehmigung Erteilung, Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
    • Die jeweiligen Vordrucke finden Sie dort unter Formulare.

    In Papierform müssen Sie die Unterlagen in der Regel in 2- bis 3-facher Ausfertigung einreichen. 

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie den Bauantrag mit den vollständigen Unterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Kreise, kreisfreie Städte, große und mittlere kreisangehörige Städte) ein.

    Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfasser (bauvorlageberechtigte Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur), die Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem unterschrieben sein.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und von Fachdienststellen ob dem Bauvorhaben öffentlich - rechtliche Vorschriften entgegenstehen.

    Wenn alle Stellungnahmen vorliegen und der Bauantrag geprüft wurde, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich mit:

    • Die Baugenehmigung wird erteilt,
    • nur mit bestimmten Auflagen und Bedingungen erteilt oder
    • der Bauantrag wird abgelehnt.

    Mit der Ausführung des Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Viersen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de