Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung Baugenehmigung

    Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Online-Terminvergabe der Bauaufsicht

    Ein Baugenehmigungsverfahren ist durchzuführen, wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen. Welche das im Einzelnen sind, finden sie unter dem Punkt "Benötigte Unterlagen".

    In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihr Vorhaben die relevanten öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Geprüft wird z.B., ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder der barrierefreie Zugang vorhanden ist.

    Bevor Sie die Baugenehmigung nicht in den Händen halten, dürfen Sie mit den Maßnahmen nicht beginnen.

    Innerhalb von drei Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung müssen Sie mit den Bauarbeiten beginnen, sonst erlischt die Baugenehmigung. Ebenso erlischt die Baugenehmigung, wenn Sie die Bauarbeiten mehr als ein Jahr unterbrechen.

    Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigungen und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2432254b94eb16b8f135af7c8bbd6f16

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-3900

    E-Mail: fb63@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Krefeld

    Bauantrag auf dem vorgeschriebenen Formular, Beglaubigter Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurkarte, nicht älter als sechs Monate - nur bei Vorhaben nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuches, nicht erforderlich bei Vorlage eines Amtlichen Lageplanes, Lageplan, Maßstab mindestens 1:500, Bauzeichnungen - Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Maßstab 1:100, Nachweis der Gebäudeklasse, Baubeschreibung und bei gewerblichen Betrieben eine Betriebsbeschreibung, Berechnung und Angaben zur Kostenermittlung, Bescheinigungen und Nachweise der Standsicherheit, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes und des Brandschutzes, Brandschutzkonzept bei großen Sonderbauten, Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Konzept über die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude außer Polizei und Justiz, Amtlicher Lageplan, je nach Grundstücksverhältnissen, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich, Schallschutzgutachten, Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag, eventuell mit Zustimmungserklärung der Nachbarn, Ausnahmeantrag, Berechnung der Abstandsflächen, Berechnung der Wohn- oder Nutzflächen, Stellplatznachweis, Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, der Anzahl der Vollge-schosse und der Höhe baulicher Anlagen

    Formulare

    Vordruck zum Antrag für das Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (Anlage I/1 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    Vordruck zum Antrag für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 (Anlage I/2 zur VV BauPrüfVO)

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4420060110081829924

    alternativ:

    https://www.bauportal.nrw/informationen-baurecht/weiterfuehrende-informationen/vordrucke-und-formulare

    Voraussetzungen

    Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

    Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Verfahrensfreie Bauvorhaben sind in § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018 aufgeführt. Unter welchen Voraussetzungen Nutzungsänderungen verfahrensfrei sind, kann § 62 Abs. 2 BauO NRW 2018 entnommen werden.
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)
    • Für bestimmte Wohngebäude und bestimmte andere bauliche Anlagen, die im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen und den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen, kommt auch die Genehmigungsfreistellung in Frage (s. hierzu § 63 BauO NRW 2018 und Genehmigungsfreistellung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen, am besten nach telefonischer Terminvereinbarung.
    • Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter.
    • Gültig sind die vorgeschriebenen Vordrucke gemäß Bauprüfverordnung
    • Ausfüllbare Formularassistenten stehen oben im Bereich Formulare zur Verfügung.

    Fristen

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellungverlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel innerhalb von 6 Wochen. Eine Verlängerung aus wichtigen Gründen ist möglich.

    Kosten

    Maßgeblich für die Höhe der Gebühr sind Art und Umfang des Bauvorhabens sowie die Art des Baugenehmigungsverfahrens (im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr in der Regel mindestens 0,6% und höchstens 1,0% der landesweit festgelegten Rohbausumme; im normalen Baugenehmigungsverfahren beträgt die Gebühr 1,3% der Rohbausumme.) Weitere Gebühren kommen hinzu.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Erteilung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Es wird empfohlen, sich vor Antragstellung im Fachbereich Bauaufsicht beraten zu lassen. Bei Fragen rund ums Bauen wenden Sie sich bitte direkt an den für Ihr Vorhaben zuständigen Sachbearbeiter. Eine Liste mit Zuständigkeiten steht Ihnen auf dieser Seite als Download bereit.

    Weitere Informationen

    Schriftformerfordernis für den Antrag und evtl. erforderliche Bauvorlagen. Bei einer Einreichung über das Bauportal.NRW entfallen die Schriftformerfordernisse. Es gelten die Anforderungen der Verordnung zum Bauportal.NRW.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 18.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de