Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft

    Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft

    Hinweise für Espelkamp

    Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Soweit Sie Ihrer Meldepflicht (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht persönlich nachkommen können, muss die Mitteilung über die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen durch die Leitung der Einrichtung bei der Meldebehörde erfolgen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.

    Besteht eine Betreuung, die auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5330905ff07f710b865862abaa0b3ed1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.3.4 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-105

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Ausweisdokumente
    • Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    länger als drei Monate im Krankenhaus, Pflegeheim o.ä.  und keine Wohnung im Inland vorhanden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    § 32 Bundesmeldegesetz (BMG)

    § 17 Abs. 3 S. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Die Anmeldung ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Referat 20 am 16.06.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de