Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
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Ansprechpartner
Bürgerbüro im Historischen Rathaus Wiedenbrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 9040-90
Fax: 05242 9040-91
Bürgerbüro im Rathaus Rheda
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05242 963-231
Fax: 05242 963-393
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
länger als drei Monate im Krankenhaus, Pflegeheim o.ä. und keine Wohnung im Inland vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 Abs. 3 S. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Referat 20 am 16.06.2020