Betrieb einer öffentlichen Apotheke
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu drei Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreiben. Jede Person mit Geschäftsanteilen benötigt eine eigene Erlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt:
1. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person.
2. die Betriebserlaubnis für die Apotheke,
3. Belege über die Finanzierung der Apothekenverträge (Kreditverträge, Zahlungsbelege, Buchungsbelege etc.),
4. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Insolvenzverfahren, Vermögensauskünfte, Haftanordnungen, Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis inkl. Angabe der jeweiligen Behörde,
5. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),
6. je nach Rechtsform ein Gesellschaftervertrag/Satzung,
7. ggf. ein Gewerbezentralregisterauszug und
8. die eidesstattliche Versicherung.
Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Hauptapotheke benötigt:
1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
2. ein Lebenslauf,
3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,
3. die Approbationsurkunde,
4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,
5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) und
6. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.
Folgende Dokumente werden zu den Räumlichkeiten der Hauptapotheke benötigt:
1. ein Pachtvertrag oder
2. ein Mietvertrag oder
3. ein Untermietvertrag oder
4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und
5. die Nutzflächenbeschreibung und
6. die pharmazeutische Baubeschreibung.
Ggf. werden noch zusätzlich Angaben zu den Filialapotheken benötigt:
Von den Räumlichkeiten:
1. ein Pachtvertrag oder
2. ein Mietvertrag oder
3. ein Untermietvertrag oder
4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und
5. die Nutzflächenbeschreibung und
6. die pharmazeutische Baubeschreibung.
Von den Leiter*innen:
1. ein Ausweisdokument,
2. ein Anstellungsvertrag,
3. ein Lebenslauf,
4. die Approbationsurkunde,
5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate),
6. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O) und
7. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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250,00 EUR bis 3.500,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen