Betrieb einer öffentlichen ApothekeOnline erledigen

    Betrieb einer öffentlichen Apotheke

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie eine Apotheke betreiben wollen, benötigen Sie dazu die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sie können die Erlaubnis für Ihre Hauptniederlassung und bis zu drei Filialapotheken beantragen. Die Erlaubnis wird Ihnen persönlich für festgelegte Räumlichkeiten erteilt und verpflichtet Sie zur persönlichen Leitung der Apotheke in eigener Verantwortung. Mehrere Personen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betreiben. Jede Person mit Geschäftsanteilen benötigt eine eigene Erlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1051d1f866bf090ef64cdabf226c2f3c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Dokumente werden von der antragstellenden Person für die Bearbeitung des Antrages benötigt: 

    1. ein Ausweisdokument der antragstellenden Person.
    2. die Betriebserlaubnis für die Apotheke, 
    3. Belege über die Finanzierung der Apothekenverträge (Kreditverträge, Zahlungsbelege, Buchungsbelege etc.),
    4. eine Erklärung über laufende oder abgeschlossene Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Insolvenzverfahren, Vermögensauskünfte, Haftanordnungen, Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis inkl. Angabe der jeweiligen Behörde,
    5. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O),
    6. je nach Rechtsform ein Gesellschaftervertrag/Satzung,
    7. ggf. ein Gewerbezentralregisterauszug und
    8. die eidesstattliche Versicherung. 

    Folgende Dokumente werden vom/von der Leiter*in der Hauptapotheke benötigt:  

    1. ein Ausweisdokument, ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis,
    2. ein Lebenslauf,
    3. eine Erklärung über die Geschäftsfähigkeit,
    3. die Approbationsurkunde,
    4. ein Nachweis über die Berufserfahrung,
    5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) und 
    6. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.

    Folgende Dokumente werden zu den Räumlichkeiten der Hauptapotheke benötigt:

    1. ein Pachtvertrag oder
    2. ein Mietvertrag oder
    3. ein Untermietvertrag oder
    4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und 
    5. die Nutzflächenbeschreibung und 
    6. die pharmazeutische Baubeschreibung. 

    Ggf. werden noch zusätzlich Angaben zu den Filialapotheken benötigt:

    Von den Räumlichkeiten: 
    1. ein Pachtvertrag oder
    2. ein Mietvertrag oder
    3. ein Untermietvertrag oder
    4. ein Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis der Räumlichkeiten und 
    5. die Nutzflächenbeschreibung und 
    6. die pharmazeutische Baubeschreibung. 

    Von den Leiter*innen: 
    1. ein Ausweisdokument,
    2. ein Anstellungsvertrag,
    3. ein Lebenslauf,
    4. die Approbationsurkunde,
    5. eine ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate),
    6. ein amtliches Führungszeugnis (Belegart O) und 
    7. die Bescheinigung nach § 6 Abs. 1 HeilBerG NRW.

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    250,00 EUR bis 3.500,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leverkusen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Leverkusen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de