Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Hinweise für Herne
Beschreibung
Hinweise für Herne
Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu richten. Da Ausnahmen nur in dringenden Fällen genehmigt werden dürfen, ist der Antrag hinreichend zu begründen. Entsprechende Anlagen (zum Beispiel Fracht- und Begleitpapiere, Bescheinigungen, Nachweise) sind in Kopie beizulegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
§ 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen