Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    nicht angegeben

    Firmen und Privatpersonen können einen Antrag auf Erteilung eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 der StVO stellen, um zum Beispiel zur Belieferung Fußgängerzonen zu Befahren oder in Fußgängerzonen zu halten, trotz eingeschränktem Halteverbots zu halten oder im Bereich von Parkscheinautomaten zu parken, ohne diesen zu bedienen oder auf gekennzeichneten Bewohnerparkplätzen zu parken.

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Tiefbauamt - Straßenverkehrsbehörde - Handwerkerparkausweis, Befahren Fußgängerzonen, Halterverbot Umzüge

    Adresse

    Hausanschrift

    Königswall 14

    44137 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-22319

    Fax: +49 231 50-22319

    E-Mail: ausnahmenundparkausweise@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0231)50-22841

    Fax: (0231)50-22995

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Dortmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: (0231)50-22841

    Fax: (0231)50-22995

    E-Mail: gewerbe@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

    Hinweise für Dortmund

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dortmund

    An Ausnahmegenehmigungen sind enge Maßstäbe anzulegen, daher ist bei Antragstellung zum Befahren der Fußgängerzone, das Halten in den eingeschränken Zonen, das Parken auf öffentlichen Parkplätzen ausführlich zu begründen, ggf. ist eine Lageskizze beizufügen. Gründe sind z. B. Ausführung von handwerklichen Tätigkeiten, Anlieferungen oder zum Be- und Entladen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    § 46 StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dortmund

    Fristen

    Hinweise für Dortmund

    Der vollständige Antrag ist mindestens 20 Werktage vor der gewünschten Gültigkeit einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dortmund

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Die Verwaltungsgebühr beträgt mind. 30,00 Euro und erhöht sich je nach Dauer und Anzahl der Fahrzeuge.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de