Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.
Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Antrag
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
- Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
- Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen
Rechtsgrundlagen
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung
§ 29 Straßenverkehrsordnung
§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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