Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.

    Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.

    Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

    Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e2a2fe5adff6f6708b2b32e8701f8b15

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.1: Zulassungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Antrag
    2. Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
    3. Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
    4. Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen

     

    Rechtsgrundlagen

    § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung

    § 29 Straßenverkehrsordnung

    § 47 Fahrzeugzulassungsverordnung

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de