Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Innenstadt - Anwohnerparkausweis
Hinweise für Tecklenburg
Beschreibung
Hinweise für Tecklenburg
Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen.
Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis
gilt nur für private Stellflächen
gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Tecklenburg
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
Personalausweis oder Reisepass
Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen
Formulare
Voraussetzungen
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Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Sie sind Handwerker
Sie sind Lieferant (außerhalb der Lieferzeit)
Sie sind Anwohner
Beantragung eines Anwohnerparkausweises
Sie sind Anwohner der Tecklenburger Altstadt, Brochterbecker Straße oder Schloßstraße
Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Verwaltungs-Vorschrift zur StVO
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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In den meisten Fällen können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung bzw. Ihren Anwohnerparkausweis sofort mitnehmen.
Kosten
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Es entstehen keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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