Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Innenstadt - Anwohnerparkausweis

    Hinweise für Tecklenburg

    Beschreibung

    Hinweise für Tecklenburg

    nicht angegeben

    Zum Befahren der Tecklenburger Altstadt wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Dies gilt für Handwerker, Lieferanten (außerhalb der Lieferzeiten) und Anwohner gleichermaßen.

    Wenn Sie eine private Stellfläche besitzen, müssen Sie zusätzlich einen Antrag für einen Anwohnerparkausweis stellen. Dieser Parkausweis

    • gilt nur für private Stellflächen

    • gilt für ein eigenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Tecklenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Str. 1

    49545 Tecklenburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0548270-3931

    Fax: 0548270-93932

    E-Mail: y.kaeller@tecklenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 30 - Ordnung und Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Landrat-Schultz-Straße 1

    49545 Tecklenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Tecklenburg

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung

    • Personalausweis oder Reisepass

    • Vollmacht, wenn Sie als Vertreterin oder ein Vertreter für eine andere Person den Bewohnerparkausweis beantragen

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Tecklenburg

    Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

    • Sie sind Handwerker

    • Sie sind Lieferant (außerhalb der Lieferzeit)

    • Sie sind Anwohner

    Beantragung eines Anwohnerparkausweises

    • Sie sind Anwohner der Tecklenburger Altstadt, Brochterbecker Straße oder Schloßstraße

    • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Tecklenburg

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    Verwaltungs-Vorschrift zur StVO

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Tecklenburg

    Fristen

    Hinweise für Tecklenburg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Tecklenburg

    In den meisten Fällen können Sie Ihre Ausnahmegenehmigung bzw. Ihren Anwohnerparkausweis sofort mitnehmen.

    Kosten

    Hinweise für Tecklenburg

    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Tecklenburg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Tecklenburg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Tecklenburg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de