Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung

    Hinweise für Bad Honnef

    Beschreibung

    Hinweise für Bad Honnef

    nicht angegeben

    Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird aufgrund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen.
    Zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum muss eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung bzw. eine Ausnahmegenehmigung vor Arbeitsaufnahme beantragt werden. Hierzu zählen unter anderem folgende Maßnahmen:

    • Baustellen und Aufgrabungen durch Bauunternehmen (beispielsweise für Telefon, Gas, Wasser und Strom)
    • Aufstellen eines Baustellengerüstes
    • Aufstellen eines Containers
    • Aufstellen von Arbeitsgeräten (zum Beispiel Auto- und Baustellenkräne, Hebebühnen)
    • Abstellen von Baumaterial (zum Beispiel Steine und Erde)

    Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.
    Hinweis: Parkbuchten zählen ebenfalls zum öffentlichen Straßenraum.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1ed70dd1c5753a266913672a41988ff3

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bad Honnef

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02224/184-158

    Fax: 02224/1844158

    E-Mail: annette.engels@bad-honnef.de

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    53604 Bad Honnef

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bad Honnef

    Ausgefülltes Antragsformular

    Bei umfangreichen Maßnahmen sind Beschilderungspläne vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Bad Honnef

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bad Honnef

    § 45 Straßenverkehrsordnung (verkehrsrechtliche Anordnung)

    § 46 Straßenverkehrsordnung (Ausnahmegenehmigung)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Bad Honnef

    Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

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    14 Tage vor Beginn der Arbeiten

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Honnef

    Bei Baumaßnahmen ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem RSA21 Seminar erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bad Honnef

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de