Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe Zulassung

    Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren im Reisegewerbe Zulassung

    Hinweise für Unna

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Unter dem Reisegewerbe versteht die Gewerbeordnung das ambulante Gewerbe, beispielsweise "fliegende Händler" oder Standinhaber*innen auf Privatmärkten/Flohmärkten. Grundsätzlich betreibt ein Reisegewerbe, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung (zum Beispiel ohne vorherige Terminvereinbarung) außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

    • Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt,
    • Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller*in oder nach Schaustellerart ausübt.

    Zum Reisegewerbe zählen auch die so genannten Haustürgeschäfte, das Werben für Zeitschriften- oder Bücherabonnements oder das Werben für Telekommunikationsverträge. Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann sowohl an natürliche Personen als auch an juristische Personen beispielsweise einer GmbH erteilt werden. Die Erlaubnis kann hier beantragt werden, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) oder die beantragenden juristischen Personen ihren Firmensitz in Unna haben. Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar. Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten (montags bis freitags 0 bis 24 Uhr, samstags 0 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags geschlossen) sind auch im Reisegewerbe zu beachten. Vorerlaubnisse können nicht erteilt werden. Die bisherige Reisegewerbekartenpflicht für Angestellte von Reisegewerbetreibenden ist entfallen. Ihre Angestellten benötigen eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie Ihrer Reisegewerbekarte. Als Antragsteller*in müssen Sie die folgende gesetzliche Voraussetzung erfüllen:

    • Zuverlässigkeit

    Die konkrete Tätigkeit, die im Reisegewerbe ausgeübt werden soll, ist anzugeben. Eine persönliche Vorsprache ist empfehlenswert, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c567ecaef4457c8a7b9c5b77d48bd765

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • für Ausländer oder Staatenlose eine Aufenthaltsberechtigung oder eine Aufenthaltserlaubnis, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit erlaubt
    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
    • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
    • beim Verkauf von unverpackten Lebensmitteln/Speisen ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis oder eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die "Belehrung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz"

    Ist der/die Antragsteller*in eine juristische Person, werden folgende Unterlagen über die juristische Person benötigt:

    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate)
    • aktueller Handelsregisterauszug
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes

    Über sämtliche gesetzliche Vertreter, zum Beispiel Geschäftsführer*in, sind zusätzlich die nachfolgend genannten Unterlagen notwendig:

    • Führungszeugnis "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
    • Gewerbezentralregisterauszug "zur Vorlage bei einer Behörde" (nicht älter als drei Monate),
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes.

    Formulare

    Hinweise für Unna

    Voraussetzungen

    Hinweise für Unna

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Unna

    Fristen

    Hinweise für Unna

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Unna

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de