Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

    Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Als Voraussetzung zur Gewährung einer Stundung ist der Nachweis zu erbringen, dass die Leistungen der Forderung eine erhebliche oder unbillige Härte für die oder den Zahlungspflichtigen bedeuten würde. Eine solche Härte im Sinne des Gesetzes besteht in der Regel dann, wenn durch die Zahlung der Forderungen die Existenz der Zahlungspflichtigen nachhaltig gefährdet wäre und dies durch eine Stundung abgewendet werden kann. Eine Stundung ist nicht mehr möglich, wenn bereits gemahnt wurde. 

    In diesem Zusammenhang sind folgende Hinweise zu beachten.

    1. Es ist erforderlich, die wirtschaftliche Situation der oder des Zahlungspflichtigen konkret darzulegen und nachzuweisen. Dazu sind die Anlagen 1 und 2 bzw. 3 auszufüllen und mit entsprechenden Unterlagen vollständig zu belegen.
    2. Außerdem ist zu belegen, dass der fällige Betrag aktuell nicht auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen ist. (Bescheinigungen von zwei Kreditinstituten erforderlich).
    3. Sollten die vorgenannten Voraussetzungen für eine Stundung gegeben sein, so ist grundsätzlich zusätzlich die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erforderlich.
    4. Wird die Stundung bewilligt ist zu beachten, dass Zahlungen zu dem betreffenden Kassenzeichen nicht mehr abgebucht werden können. Alle Forderungen sind eigenständig pünktlich zur Fälligkeit zu überweisen.
    5. Für eine gestundete Forderung fallen Stundungszinsen an. Die Zinsen werden nach den gesetzlichen Grundlagen erhoben und im Stundungsbescheid entsprechend ausgewiesen. Bei Steuerforderungen betragen die Stundungszinsen nach des § 238 AO der Abgabenordung (AO) monatlich ein Prozent des auf 50,00 € abgerundeten Forderungsbetrages.

    Auskunft erteilt Ihre zuständige Sachbearbeiterin/ Ihr zuständiger Sachbearbeiter der Stadtkasse Stadtkasse@moenchengladbach.de.

    Auskunft zur Steuerfestsetzung erhalten Sie beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben Steuern@moenchengladbach.de.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Nicodemstraße 8

    41068 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Aufstellung der zwingend einzureichenden Unterlagen finden Sie hier. Bitte stellen Sie die Unterlagen vor dem Ausfüllen des Onlineformulars zusammen.

    • gültiger Ausweis/ID Karte Vorder- und Rückseite
    • Alle Seiten des betreffenden Bescheides
    • Einkommensnachweise ( Steuerbescheid, Rentenbescheid, letzten 3 Lohnabrechnungen oder Bescheid über Bezug von Sozialleistungen)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Nachweis über den gescheiterten Versuch der Fremdfinanzierung bei mindestens drei Kreditinstituten
    • Angaben und Nachweis über die Sicherheitsleistungen ( z.B. Grundbuchauszug, Abtretungserklärung, Auszug Sparbücher)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de