Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Sie können eine Entschädigung erhalten, wenn Sie einen Verdienstausfall infolge von behördlich angeordneter Quarantäne bzw. Tätigkeitsverbot haben. Dies gilt auch bei Schließung von Betreuungseinrichtungen für Kinder oder einer Quarantäne des Kindes und einer daher notwendig gewordenen Betreuung.
Beschreibung
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
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