Personalausweis AusgabeOnline erledigen

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass. Ein Personalausweis muss persönlich durch den Betroffenen oder dessen gesetzlichen Vertreter*in beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein. Der Personalausweis beinhaltet die Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion (eID = electronic Identitiy) genannt. Damit können Sie sich im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Im Chip des Personalausweises sind ein Foto und Fingerabdrücke (verpflichtend) gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck macht es Unberechtigten sehr viel schwerer, das Dokument z.B. bei Verlust zu missbrauchen. Der Verlust eines Personalausweises muss persönlich im Bürgerservice angezeigt werden. Sollte bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen. Kontaktieren Sie dazu die bundeseinheitliche Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116. Die Sperrhotline ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar. Halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird von dort umgehend gesperrt.

    Zur Beantragung oder Abholung eines Personalausweises können Sie hier einen Termin online vereinbaren.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5d6448f1528f6f6accc58ab966089062

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02303 103-3399

    Fax: 02303 103-3398

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    • bisheriger Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrisches Lichtbild, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand 
    • bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten inkl. Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
    • ggf. Geburtsurkunde 
    • ggf. Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung aus der die Namensführung nach der Eheschließung hervorgeht (Beantragung ist 8 Wochen vor der Eheschließung möglich)

    Formulare

    Hinweise für Unna

    • Forms: none, if applicable, notice of loss for the old identity card
    • Written form required: no, If necessary, power of attorney for collection
    • Personal appearance necessary: no, representation possible

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Unna

    Kosten

    Hinweise für Unna

    • 22,80 Euro bis zum 24. Lebensjahr
    • 37,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de