Personalausweis abholen
Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Der fertige Personalausweis liegt am Ort der Antragstellung bereit, es sei denn, bei der Antragstellung wurde etwas anderes vereinbart.
Über Bearbeitungsstand abfragen können Sie nachschauen, ob der Personalausweis fertig gestellt ist. Die Pass-/Ausweisnummer finden Sie auf der Quittung, die Sie bei Antragstellung erhalten haben.
Nur Dokumente mit dem Status "abholbereit" sind wirklich vor Ort angekommen. "In Bearbeitung" bedeutet "noch nicht fertig".
Alternativ können Sie telefonisch nachfragen.
Eine Abholung ist nur möglich, wenn der PIN-Brief der Bundesdruckerei bereits bei Ihnen eingetroffen ist. Bitte warten Sie den Eingang dieses Briefes ab, auch wenn Sie bereits die Information haben, dass der Ausweis fertig ist.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Hillegossen
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Jöllenbeck
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Schildesche
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Brackwede
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Gadderbaum
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Nord Filiale Dornberg
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Bürgeramt Geschäftsbereich Bürgerberatung Abteilung Süd Filiale Sennestadt
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Bisheriges Ausweisdokument (sofern vorhanden), auch wenn es schon abgelaufen ist.
- Nicht vorzulegen ist der PIN-Brief. Die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber bestätigt schriftlich, dass sie bzw. er den PIN-Brief erhalten hat.
Ausnahme: Ist der PIN-Brief nicht lesbar oder beschädigt, muss dieser vorgelegt werden.
- Hat man den PIN-Brief nicht erhalten, muss der Personalausweis persönlich abgeholt werden.
Eine Abholung mit Vollmacht ist dann leider nicht möglich.
- Diese spezielle Vollmacht (muss handschriftlich unterschrieben sein und in Papierform vorgelegt werden), der Bevollmächtigte muss sich selbst ausweisen können.
Eine selbstgeschriebene Vollmacht wird nicht akzeptiert!
- Holt eine sorgeberechtigte Person den Personalausweis ab, muss sich diese auch mit dem eigenen Personalausweis ausweisen können.
- wenn der Personalausweis vor der Eheschließung auf den neuen Familiennamen beantragt wurde zusätzlich:
die Heiratsurkunde
Formulare
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Voraussetzungen
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Wer darf den Personalausweis (ggf. mit Vollmacht) abholen?
Personen ab 18 Jahren
Die Person selbst
oder
eine andere Person mit Vollmacht. Auch Ehepartner oder Eltern volljähriger Kinder benötigen eine Vollmacht.
Jugendlich ab 16 Jahren
Die/der Jugendliche alleine
oder
eine sorgeberechtigte Person mit Vollmacht der/des Jugendlichen.
Kind zwischen 14 und 16 Jahren
Eine sorgeberechtigte Person ohne Vollmacht, das Kind muss nicht mitkommen
oder
das Kind in Begleitung einer sorgeberechtigten Person (ohne Vollmacht).
Kind unter 14 Jahren
Ein Elternteil ohne Vollmacht, das Kind muss nicht mitkommen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Abholung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023
Stichwörter
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