Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis abholen

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Personalausweis

    Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (eID), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger schneller und verlässlicher, z.B. gegenüber Internetanbietern, ausweisen können. Außerdem besteht die Möglichkeit die Fingerabdrücke auf den Personalausweis aufnehmen zu lassen sowie die Speicherung der elektronischen Signatur. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines Reisepasses sind.

    Der Antragsteller/ die Antragstellerin muss wegen der notwendigen Unterschrift und der evtl. Aufnahme der Fingerabdrücke persönlich vorsprechen. Bei unverheirateten Minderjährigen unter 16 Jahren ist die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) muss bei Antragstellung anwesend sein.

    Gültigkeitsdauer: Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

    Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 2-3 Wochen.

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen der PIN-Brief zur Nutzung der elektronischen Identitätsfunktion durch die Bundesdruckerei zugestellt wird. Die Abholung des Ausweisdokumentes kann erst erfolgen, wenn Ihnen der PIN-Brief vorliegt. Nach Erhalt des PIN-Briefes kann der Personalausweis nach etwa zwei Tagen im Bürgerzentrum abgeholt werden. Eine zusätzliche Benachrichtigung durch das Bürgerzentrums findet nicht statt.

    Geltungsbereich: Der Personalausweis ist grundsätzlich zum Gebrauch im Inland bestimmt. Er ist Passersatz für Bürger der Europäischen Union und genügt beim Überschreiten einer nationalen Grenze innerhalb der EU. Beachten Sie bitte bei der Reiseplanung die aktuellen Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes, insbesondere bei der Frage, welche Anforderungen das Einreiseland an die verbleibende Gültigkeitsdauer des Personalausweises stellt.

    Infos zum Thema Personalausweis und eID findet man auch im Infoportal des Bundesinnenministeriums unter: https://www.personalausweisportal.de.

    Und Personalausweisportal - Startseite - Beantragung, Kosten und Abholung des Personalausweises

    Vorläufiger Personalausweis

    Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt nur in dringenden Fällen.

    Bei Aushändigung des vorläufigen Ausweises ist der alte ungültige Ausweis vorzulegen.

    In der Regel wird der vorläufige Ausweis sofort ausgehändigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Monate.

    Gleichzeitig mit dem vorläufigen Personalausweis muss auch ein endgültiger Personalausweis (Gültigkeitsdauer 6 bzw. 10 Jahre) beantragt werden.

    Selbstbedienungsterminal

    Im Hennefer Rathaus können an einem Selbstbedienungsterminal biometrische Passfotos erstellt sowie die Unterschrift abgegeben werden. Damit werden die Warte- und Bearbeitungszeit für die Beantragung neuer Ausweisdokumente im Bürgeramt verkürzt.

    Mehr Informationen zum SB-Terminal finden sie weiter unten unter "Verwandte Dienstleistungen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_92f77644ff1d605ee2bd3031dfaa8417

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerzentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 97

    53773 Hennef

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • (ggf. alter) Personalausweis oder Reisepass oder Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
    • Aktuelles, biometrisches Lichtbild (in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme) Beachten Sie bitte die Fotomustertafel unter nach folgendem Link BMI - Homepage - Foto-Mustertafel (bund.de)
    • Buchungsnachweis (nur für vorläufigen Reisepass benötigt)
    • Bei der Beantragung von Dokumenten für minderjährige Kinder: Wenn bei der Antragsstellung nur ein Elternteil anwesend ist, benötigen Sie zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des anderen Elternteils (hier auf der Seite zum Herunterladen unter "Downloads").

    Formulare

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Forms: none, if applicable, notice of loss for the old identity card
    • Written form required: no, If necessary, power of attorney for collection
    • Personal appearance necessary: no, representation possible

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Kosten

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    • Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr) 22,80 EUR
    • Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr) 37,00 EUR
    • vorläufiger Personalausweis 10,00 EUR
    • Erstellung der biometrischen Daten mit Foto u.  Unterschrift am Selbstbedienungsterminal 7,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Weiterführende Informationen rund um den Personalausweis (z.B. PIN zurücksetzen, elektronischer Ausweis, Verlustmeldung und andere) finden Sie auf dem Personalausweisportal des zuständigen Bundesministeriums. Den Link dazu finden Sie unter "Onlinedienstleistungen"

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de