Personalausweis abholen
Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Im Jahr 2010 wurde ein neuer Personalausweis im Scheckkartenformat in Deutschland eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht jedoch nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Auf Wunsch können Sie allerdings den neuen Personalausweis auch vor Ablauf Ihres aktuellen Personalausweises bei uns beantragen.
Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Ausweis mit drei neuen elektronischen Funktionen:
- Speicherung biometrischer Merkmale in Form des Lichtbildes und freiwilliger Fingerabdrücke
- Elektronischer Identitätsausweis
- Qualifizierte elektronische Signatur
und bietet damit vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Es besteht auch die Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren, ist die Nutzung der Sperrhotline, hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort wurde im Rahmen der Übergabe des Ausweises im PIN-Brief an den Nutzer mitübersandt. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Sollte das Sperrkennwort nicht mehr vergügbar sein, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion im Bürgerservice deaktivieren lassen. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identitätsfeststellung des Nutzers aus Sicherheitsgründen zwingend nötig.
Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis zusätzlich Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Mit dem neuen Personalausweis sollen die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen in der Welt der neuen Medien geschaffen werden.
Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Hierdurch besteht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten (nur auf Wunsch verfügbar).
Bitte beachten Sie außerdem die neuen Anforderungen an die Lichtbilder. Es sind seit 01.11.2010 nur noch Frontalaufnahmen erlaubt. Außerdem muss das Gesicht zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Weiterhin müssen die Augen offen und deutlich sichtbar sein. Es gelten dann die gleichen Anforderungen an die Lichtbilder wie auch für den Reisepass.
Ab dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht, so dass nun auch Kinder ab 6 Jahren bei der Beantragung dabei sein müssen. Die Unterschrift ist erst ab dem 10. Lebensjahr abzugeben.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie unter dem angefügten Link: www.personalausweisportal.de
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wassenberg
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.
Formulare
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Voraussetzungen
Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:
- Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
- Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
- Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
- Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
- Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
- Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
- Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Wassenberg
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023