Personalausweis Ausgabe

    Personalausweis

    Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

    Beschreibung

    Hinweise für Issum

    Bitte halten Sie zur Beantragung des neuen Personalausweises die unten genannten Unterlagen bereit, ansonsten kann der Personalausweisantrag nicht entgegen genommen werden. Die Geburtsurkunde benötigen Sie nur, wenn in Ihrem Namen (z. B. André) oder Geburtsort (z. B. Koło) ein Sonderzeichen vorkommt (die Sonderzeichen müssen in diesen Fällen nacherfasst werden). Bei besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fällen (z.B. Einbürgerung, Vertriebene, Spätaussiedler, Doppelstaatler) werden weitere Unterlagen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein) zum Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt.

    Die persönliche Antragstellung ist hier erforderlich.

    Bei Kindern bis 16 Jahren ist für die Ausstellung eines Personalausweisantrages die Einverständniserklärung beider Elternteile oder gegebenenfalls eine Sorgerechterklärung erforderlich.

    Online-Funktion

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Nutzungsfreundlichkeit des Online-Ausweises. Ab dem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI in einer ersten Beta-Version für die Bürgerinnen und Bürger bereit.

    Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

    Abholung des Personalausweises

    Der neue Personalausweis muss persönlich abgeholt werden. Der Ausweis kann jedoch auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hierzu ist eine spezielle Vollmacht erforderlich, die Sie auf dieser Seite herunterladen können. Wichtig ist hier die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes.

    Unter dem folgenden Link können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Ausweisdokuments einsehen und erfahren, ob ihr Ausweis bereits an die Gemeinde versendet wurde und dort zur Abholung bereit liegt.

     

    Alte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Dokumentes.
    Besuchen Sie das Personalausweisportal im Internet unter www.personalausweisportal.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89557a2ef843189b643ceb45535e6522

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 35 / 10 18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Issum

    alter Ausweis, Biometrisches Lichtbild, Geburtsurkunde, gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Issum

    Voraussetzungen

    Der neue Personalausweis liegt zur Abholung bei dem Bürgeramt bereit, wo der Personalausweis beantragt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Issum

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, wo Sie ihn beantragt haben:

    • Bevor Sie Ihren neuen Personalausweis abholen können, wird in der Regel der PIN-Brief an Ihre Meldeadresse geschickt. Im PIN-Brief finden Sie die Transport-PIN und ein Sperrkennwort. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt werden.
    • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder fragen bei dem Bürgeramt nach. Wenn Sie keinen PIN-Brief erhalten haben, können Sie Ihren Personalausweis trotzdem abholen, wenn Sie bei der Abholung eine selbstgewählte, sechsstellige PIN unmittelbar vergeben.
    • Sie holen Ihren neuen Personalausweis beim Bürgeramt ab, bei dem Sie ihn beantragt haben.
    • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
    • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
    • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
    • Dem Behördenpersonal erklären Sie vor der Aushändigung des neuen Personalausweises, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben, und bestätigen dies mit einer Unterschrift.
    • Wurde der PIN-Brief direkt an das Bürgeramt geschickt, wird Ihnen der PIN-Brief dort übergeben. Sie bestätigen den Erhalt mit einer Unterschrift.
    • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch das Behördenpersonal informiert.
    • Sie haben die Möglichkeit, bei der Aushändigung des neuen Personalausweises eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) direkt einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone sowie dem PIN-Brief und der AusweisApp2 jederzeit selbst und zu Hause setzen.
    • Falls Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben und dieser auch nicht an die Personalausweisbehörde geschickt wurde, müssen Sie – wenn Sie den Ausweis entgegennehmen möchten – eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen und Sie bekommen das Sperrkennwort vom Behördenpersonal mitgeteilt. Andernfalls wird eine gebührenfreie Reklamationsbestellung veranlasst.
    • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
    • Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung mit folgender, zusätzlicher Erklärung vorlegen: "PIN-Brief erhalten". Einen Vordruck für diese Vollmacht finden Sie online auf dem Personalausweisportal.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Issum

    Kosten

    Hinweise für Issum

    • bis einschließlich des 23. Lebensjahres: 22,80€
    • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Issum

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 04.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Issum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de