Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    nicht angegeben

    Nach dem gemäß § 1 Abs. 1 Gewerbeordnung geltenden Grundsatz der Gewerbefreiheit ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch (Bundes-)Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben sind. Ausnahmen und Beschränkungen in diesem Sinne sind gewerberechtliche und andere Erlaubnispflichten zur Berufszulassung und Berufsausübung.

    Gewerberechtliche Erlaubnispflichten bestehen für folgende Tätigkeiten:
    - Betrieb von Privatkrankenanstalten
    - Schaustellung von Personen
    - Aufstellung von Gewinnspielgeräten
    - Veranstaltung von anderen (Geschicklichkeits-)Spielen
    - Betrieb einer Spielhalle
    - Pfandleihgeschäft
    - Versteigerergewerbe
    - Darlehens- oder Immobilien-Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer
    - Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
    - Reisegewerbe
    - Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank

    Weitere Erlaubnispflichten bestehen insbesondere für folgende Tätigkeiten:

    - Zulassungspflichtige Handwerke lt. Anlage A zur Handwerksordnung (siehe unter "Weiterführende Informationen")
    - Abfallbeseitigung
    - Altenpflege
    - Apotheke
    - Arzneimittelherstellung
    - Bankgeschäfte
    - Bergbau
    - Briefbeförderung
    - Güter- und Personenverkehr
    - Inkassobüro
    - Lotterieunternehmer
    - Spielvermittler
    - Waffenherstellung und -handel

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_966743749f41d87c327ded0aa14ee427

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0525188-11308

    Fax: 0525188-21613

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Paderborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0525188-11308

    Fax: 0525188-21613

    E-Mail: gewerbe@paderborn.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 11a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de