Spielhallenerlaubnis beantragen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Aus dem schriftlichen Antrag muss hervorgehen, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen.
Die Erlaubnis setzt die Zuverlässigkeit des Antragstellers und des Gewerbetreibenden, in dessen Betrieb das Spiel veranstaltet werden soll, sowie die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder deren Abdrucks des Bundeskriminalamts voraus. Die Erlaubnis ist an die Person des Inhabers und an den Veranstaltungsort gebunden und wird jeweils nur für das einzelne Spiel erteilt. Die Erlaubnis berechtigt nicht generell zur Veranstaltung von Gewinnspielen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Für die Ausübung des Gewerbes ist ein Unterrichtungs- und Sachkundenachweis einer Industrie- und Handelskammer über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz erforderlich.
Formulare
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021
Stichwörter
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