Spielhallenerlaubnis beantragen
Hinweise für Höxter
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Voraussetzungen für die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis
1.Antragsteller muß die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (§ 33i Abs. 2 Nr. 1 GewO) 2.Räumlichkeiten müssen den Anforderungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsprechen; insbesondere muß eine Baugenehmigung vorliegen zum Betrieb einer Spielhalle 3.Betrieb darf keine Jugendgefährdung vermuten lassen 4.Betrieb darf keine schädlichen Umwelteinwirkungen befürchten lassen 5.Betrieb darf eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse stehenden Einrichtung befürchten lassenDie Bearbeitungszeit ist Einzelfallabhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt bis zu 2 Monate.
Da schon bei der Antragstellung mit dem Antragsteller eine Reihe von Einzelfragen hinsichtlich evtl. erforderlich werdender baurechtlicher Genehmigungen , einzelner Betriebsmerkmale etc., geklärt werden müssen, ist es sinnvoll, ein Vorgespräch mit dem Sachbearbeiter zu führen.
Bei dem Betrieb einer Spielhalle sind die Vorschriften der Spielverordnung zu beachten. Insbesondere darf in Spielhallen je 15 m² Grundfläche nur ein Geld- oder Warengerät aufgestellt werden. Die Gesamtzahl darf 10 Geräte nicht übersteigen.
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Ansprechpartner
31 Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-0
erforderliche Unterlagen
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1.Formloser Antrag 2.Führungszeugnis des Antragstellers (wird bei Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragt) 3.Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Antragstellers (wird bei Einwohnermeldeamt des Wohnortes beantragt) 4.Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 5.Grundrißzeichnung (Standorte der Spielgeräte; insbesondere der Geldspielgeräte, müssen erkennbar sein) 6.Lageplan 7.Ablichtung des Mietvertrages 8.Verwaltungsgebührenzahlung 9.Baugenehmigung/ Bescheinigung des Bauamtes über mangelfreie Bauabnahme zum Betrieb einer Spielhalle
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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150 bis 3.000 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021