Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    nicht angegeben
    Wer braucht alles eine Spielhallenerlaubnis?

    Wer eine Spielhalle betreiben will, benötigt dazu eine entsprechende Erlaubnis. Eine Spielhalle ist dabei ein Unternehmen, welches dem Aufstellen von Spielgeräten oder der Veranstaltung von Spielen dient.

    Hierzu zählen insbesondere

    • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten (z. B. Spielautomaten)
    • Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit (z. B. Billard, Flipper)
    • sonstige Spiele mit Gewinnmöglichkeit (z. B. Karten- und Wurfspiele)

    Die Höchstzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten darf zwölf Geräte nicht überschreiten.
    Dabei müssen pro Gerät mindestens zwölf Quadratmeter Grundfläche vorhanden sein, wobei Nebenräume, Treppen und Flure unberücksichtigt bleiben.

    Bitte beachten Sie, dass andere Erlaubnisse wie Baugenehmigung, Gaststättenerlaubnis oder Aufstellererlaubnis gesondert beantragt werden müssen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7a1332fe32a14f79abe0484601e8cf52

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0524182-3230

    Fax: 0524182-3291

    E-Mail: ordnungsamt.stadt@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0524182-3230

    Fax: 0524182-3291

    E-Mail: ordnungsamt.stadt@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Hinweise für Gütersloh

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de