Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Hinweise für Ladbergen

    Beschreibung

    Hinweise für Ladbergen

    nicht angegeben
    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie einerseits eine gewerberechtliche Erlaubnis) sowie eine glückspielrechtliche Erlaubnis.

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ladbergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0548581-41

    Fax: 0548581-44

    E-Mail: ordnungsamt@ladbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Ladbergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0548581-41

    Fax: 0548581-44

    E-Mail: ordnungsamt@ladbergen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung III - Ordnungsamt und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Jahnstraße 5

    49549 Ladbergen

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen
    • Führungszeugnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
    • Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
    • Nutzflächenberechnung
    • bei Neueinrichtung: Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung des Bauamtes
    • Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 GlüStV i.V.m. dem Anhang "Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht" zum GlüStV) 

    Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

    Formulare

    Hinweise für Ladbergen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ladbergen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ladbergen

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Ladbergen

    §33 i Gewerbeordnung (GewO)  

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ladbergen

    Fristen

    Hinweise für Ladbergen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ladbergen

    Kosten

    Hinweise für Ladbergen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ladbergen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ladbergen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de