Spielhallenerlaubnis beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben möchten.
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.
- Abmeldung
- Anmeldung
- Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
- Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
- Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Gewerbezentralregisterauskunft juristische Person
- Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
- Ummeldung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
- Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
- Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Gaststätten
- Abmeldung
- Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
- Außengastronomie auf Privatgrundstück
- Bewirtung aus besonderem Anlass
- Endgültige Erlaubnis
- Verkürzung der Sperrzeit
- vorläufige Erlaubnis
Reisegewerbe
- Abmeldung
- Änderung
- Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
- Neuantrag
- Verlust der Gewerbekarte
Schwarzarbeit
- Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
Spielhallen und - stätten
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
Ladenschluss
- allgemeiner und besonderer Ladenschluss
Feiertagsschutz
- Verbote und Tätigkeiten
Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Geilenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451/629922
E-Mail: gewerbe@geilenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
- Sozialkonzept und Schulungsnachweise
Formulare
Hinweise für Geilenkirchen
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
6 bis 8 Wochen
Kosten
- 500 EUR bis 1.500 EUR
- Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Geilenkirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021
Stichwörter
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