Spielhallenerlaubnis beantragen
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Hierzu ist eine Erlaubnis nach dem Glückspielstaatsvertrag (§ 24 GlüStV i.V.m. § 16 AG GlüStV NRW) notwendig.
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Ansprechpartner
Stadt Herzogenrath
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406/83418
E-Mail: gewerbe@herzogenrath.de
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Ordnungswesen und Bürgerdienste Abt. 32.1 - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Automatenaufstellererlaubnis gem. § 33 c Abs. 1 GewO
- Führungszeugnis der Belegart "O"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart "9"
- Bescheinigung in Steuersachen der zuständigen Finanzämter
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Gemeinde-/Stadtkasse am Wohnort
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal ( www.vollstreckungsportal.de)
- Pass oder Personalausweis
- zwei Grundrisszeichnungen (maßstabsgerecht) aller zum Betrieb gehörenden Räume sowie Pachtvertrag bzw. Eigentumsnachweis (nur zur Vorlage)
- Katasterauszug (2-fach)
- Sozialkonzept
- formloser Antrag
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag wird die Gebühr bei Antragstellung fällig und beträgt zwischen 50,00 € und 5.000,00 €. (Tarifstelle 17.6 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung)
Für die zu erhebende Erlaubnisgebühr wird in Gebührenanteil für den Verwaltungsaufwand einerseits in Höhe von 200,00 € sowie nach der vom Gesetzgeber vorgegebenen Anzahl der Geldspielgeräte gestaffelt (400,00 € je 12 qm Spielhallengrundfläche, jedoch höchstens 5.000,00 €) festgesetzt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021
Stichwörter
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