Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist formlos zu beantragen.

    Spielhallen dürfen täglich von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet sein.

    Zuvor ist es ratsam, mit der Gewerbemeldestelle abzustimmen, welche Unterlagen benötigt werden.

    Beantragung, Verfahren

    Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen, Beauftragte benötigen eine Vollmacht. Da eine Beratung sehr zeitintensiv ist, sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.

    Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch erfragt werden. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 150,- und 3.000,- €.

    benötigte Unterlagen

    • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug).
    • Einwandfreie Grundrisszeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in dreifacher Ausfertigung.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundes- oder Landeskriminalamtes.
    • Führungszeugnis "Belegart 0" vom Bundeszentralregister Berlin und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnortes, für Eschweiler Bürger beim Bürgerbüro der Stadt Eschweiler). Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
    • Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung.
    • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Eschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403/71252

    E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Eschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403/71252

    E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    • Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
    • Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
    • Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
    • Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
    • Sozialkonzept und Schulungsnachweise

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de