Spielhallenerlaubnis beantragen
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient, bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis ist formlos zu beantragen.
Spielhallen dürfen täglich von 6.00 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet sein.
Zuvor ist es ratsam, mit der Gewerbemeldestelle abzustimmen, welche Unterlagen benötigt werden.
Beantragung, Verfahren
Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen, Beauftragte benötigen eine Vollmacht. Da eine Beratung sehr zeitintensiv ist, sollte ein Gesprächstermin vereinbart werden.
Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch erfragt werden. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 150,- und 3.000,- €.
benötigte Unterlagen
- Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (evtl. Grundbuchauszug).
- Einwandfreie Grundrisszeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in dreifacher Ausfertigung.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundes- oder Landeskriminalamtes.
- Führungszeugnis "Belegart 0" vom Bundeszentralregister Berlin und Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bonn (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt des jeweiligen Wohnortes, für Eschweiler Bürger beim Bürgerbüro der Stadt Eschweiler). Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
- Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregister und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung.
- Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung.
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Ansprechpartner
Stadt Eschweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02403/71252
E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
- Formloser Antrag auf Spielhallenerlaubnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Handelsregister aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Pacht-, Kauf- oder Mietvertrag sowie die Grundrisszeichnung der gewerblich genutzten Räume
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (nach § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Spielgerätes (nach § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO))
- Sozialkonzept und Schulungsnachweise
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Eschweiler
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html
Verfahrensablauf
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- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
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Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eschweiler
Kosten
Hinweise für Eschweiler
- 500 EUR bis 1.500 EUR
- Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021