Spielhallenerlaubnis beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben möchten.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten benötigen Sie eine personenbezogene Erlaubnis. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.
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Ansprechpartner
Gewerbeabteilung - Gaststätten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0221 / 221-27761
Fax: 0221 / 221-6569168
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Schriftlicher Antrag
Aus dem Antrag muss hervorgehen, welche Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte) und wie viele Geräte aufgestellt werden sollen. Sie können Ihren Antrag formlos stellen oder das unten angebotene Online-Formular nutzen. - Personalausweis
oder Nationalpass mit Meldebescheinigung - Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts
derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der*die Gewerbetreibende, beziehungsweise der*die gesetzliche Vertreter*in, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten diese Unterlagen beim für Ihren Wohnsitz - Auszug aus der Schuldnerkartei
über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung. Diese Bescheinigung ist nur über das Internet erhältlich. Die Internetadresse finden Sie nebenstehend unter "Downloads und Infos". Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, w - Ausländische Staatsangehörige,
mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, bei einer Tätigkeit als Geschäftsführer*in einer juristischen Person, oder als Stellvertreter*in einer natürlichen Person - Unterrichtungsnachweis nach § 33 c Gewerbeordnung einer Industrie- und Handelskammer
zum Nachweis, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kentnisse zum Spieler- und Jugendschutz unterrichtet worden sind. - Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution,
in dem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll. - Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes
Ihres Wohnortes - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes
des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen". - Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, für Köln: das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde ihres Wohnortes (f - bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister und eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise der Satzung
Formulare
Hinweise für Köln
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
6 bis 8 Wochen
Kosten
Hinweise für Köln
Die Gebühren betragen 5.000 Euro. Sie können die Gebühren überweisen oder bar einzahlen. Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro sowie die Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Höhe von 26 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021