Spielhallenerlaubnis beantragen
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben möchten.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Eine Erlaubnis ist ebenso nötig, wenn Sie ein Unternehmen betreiben und Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten.
Auch wenn Ihr Unternehmen der Veranstaltung anderer Spiele dient, ist eine Erlaubnis erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Erlaubnis rechtzeitig beantragen, da die Erlaubnis bei Betriebsbeginn vorliegen muss.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
Unterlagen zum Objekt:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Spielhallen
- Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments
- Baugenehmigung für die Betriebsräume
- Miet- bzw. Pachtvertrag/Eigentümernachweis in Kopie (Originale bitte mitbringen)
- Lageplan der Spielhalle, Maßstab 1:1000 (3-fach) erhältlich bei der Abteilung II.1 Stadtentwicklung, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 305
- Grundrisszeichnungen Maßstab 1:100 (3-fach), maßstabgerecht und baurechtlich genehmigt, Mit einer Vollmacht des Hauseigentümers erhältlich bei der Abteilung II.2 Bauaufsicht, Rathausgebäude, 2. OG Neubau, Raum 314/315. Bitte zeichnen Sie aktuelle gewerbliche Einrichtungsgegenstände (Geldspielgeräte, Theke, Tische, Stühle, Bänke) ein. Alle Räume (wie Spielraum, Toiletten, Nebenräume usw.) sind zu bezeichnen und in vorstehender Reihenfolge mit Buchstaben zu versehen (A bis Z)
- Sozialkonzept einschließlich Schulungsnachweis des Personals nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AGG GlüStV i.V.m. § 6 GlüStV
- Nachweis der Teilnahme am Sperrsystem OASIS (§§ 8 - 8c GlüStV)
- Darstellung/Erklärung, ob in dem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem die Spielhalle betrieben werden soll, noch eine oder mehrere andere Spielhallen untergebracht sind und ib eine andere Spielhalle, eine öffentliche Schule oder eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in einem Abstand von weniger als 350 Meter Luftlinie entfernt liegt.
Unterlagen zur Person:
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0 für den Antragsteller (Erhältlich beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt des Wohnorts, in Heiligenhaus: Rathaus-Innenhof, Tel. : 02056/13-0)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9 (Gewerbemeldestelle des Wohnorts, in Heiligenhaus erhältlich im Bürgerbüro der Stadt Heiligenhaus)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Stadtkasse/Steueramt des Wohnorts, in Heiligenhaus Rathausgebäude, 1. OG Neubau bei Frau Schmitz, Tel. : 02056/13-390, Zimmer 234)
- Bescheinigung in Steuersachen (für den Wohnort zuständiges Finanzamt, in Heili-genhaus ist das Finanzamt Velbert zuständig: Nedderstraße 38, 42551 Velbert. Infos unter 02051/470)
- Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (unter www.vollstreckungsportal.de)
- Auskunft aus dem Insolvenzregister (für den Wohnort zuständiges Amtsgericht, für Heiligenhaus das Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal. Zu beantragen per E-Mail unter poststelle@ag-wuppertal.nrw.de oder nach erfolgter Online-Terminbuchung -unter https://www.ag-wuppertal.nrw.de/behoerde/Terminbuchung/index.php- persönlich abzuholen)
- Kopie der Erlaubnisurkunde gem. § 33c Abs. 1 GewO
Formulare
Hinweise für Heiligenhaus
Voraussetzungen
- Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
- Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
- Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
- Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heiligenhaus
Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021)
Verfahrensablauf
- Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
- Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.
Fristen
Fristtyp: Antragsfrist
Dauer: 6 bis 8 Wochen
Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.
Bearbeitungsdauer
6 bis 8 Wochen
Kosten
- 500 EUR bis 1.500 EUR
- Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heiligenhaus
Bitte beachten Sie, dass die Person, welche in einer Spielhalle Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchte, eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. §33c Abs. 1 GewO sowie eine Geeignetheitsbestätigung gem. §33c Abs. 3 GewO benötigt.
Weitere Informationen
Hinweise für Heiligenhaus
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - am 13.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Heiligenhaus