Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Eine Spielhalle ist ein Unternehmen im stehenden Gewerbe, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele dient; Schank und Speisewirtschaften sind keine Spielhallen.

    Wenn Sie eine bereits bestehende Spielhalle übernehmen oder einen neuen Spielhallenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie sowohl eine gewerberechtliche Erlaubnis, als auch eine glücksspielrechtliche Erlaubnis.

    Wenn Sie hingegen lediglich Geldspielgeräte in Ihrer Schank- oder Speisewirtschaft bzw. in Ihrem Beherbergungsbetrieb aufstellen wollen, benötigen Sie sowohl eine Aufstellererlaubnis als auch für jeden Aufstellort zusätzlich eine Geeignetheitsbestätigung.

    Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert.

    In einigen Fällen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb zum Beispiel vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Spielhalle betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.

    Die baurechtliche Zustimmung wird von hier direkt bei der Bauaufsicht angefordert. Um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt es sich, etwaige baurechtliche Fragen vorher zu klären.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 21.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Spielhallenerlaubnis - Personen

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbewesen und -meldungen, Spezialmärkte, Gaststättenrecht und -konzession, Glücksspiele, Spielhallen

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Minoritenplatz 1

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821/84-253

    Fax: 02821/84-402

    E-Mail: tim.bodenberger@kleve.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass), Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, Grundrisszeichnungen, Katasterauszug, Sozialkonzept

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    • Erlaubnis nach der Gewerbeordnung: 150,00€ bis 3.000,00€
    • Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag: 50,00€ bis 5.000,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die genannten Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den Geschäftsführer.

    Nach Erteilung der Erlaubnis ist das Gewerbe gemäß § 14 GewO bei der Gewerbemeldestelle anzumelden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de