Spielhallen ErlaubnisOnline erledigen

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen gemäß § 33i Gewerbeordnung

    Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das überwiegend oder ausschließlich der Aufstellung von Spielgeräten dient, bedarf gemäß § 33 i der Gewerbeordnung einer Erlaubnis.


    Bei Abgrenzungsfragen stehen Ihnen die nachfolgend aufgeführten Ansprechpartner/innen gerne zur Verfügung.

    nicht angegeben

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161-256278

    Fax: 02161-256295

    E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

    Fax: 02161 25-6299

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mönchengladbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 162

    41236 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161-256278

    Fax: 02161-256295

    E-Mail: gewerbeueberwachung@moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2021

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    Deutsch

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    Hausanschrift

    Hauptstraße 162 - 168

    41236 Mönchengladbach

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    Telefon Festnetz: 02161 25-6241

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Für den Betrieb einer Spielhalle müssen Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie innerhalb der letzten drei Jahre vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens, wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Hehlerei, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte, Betruges, Untreue, unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel oder wegen eines Vergehens nach § 27 des Jugendschutzgesetzes rechtskräftig verurteilt worden sind.
    • Sie müssen in geordneten Vermögensverhältnissen leben: über Ihr Vermögen wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.
    • Die zum Betrieb des Gewerbes bestimmten Räume genügen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen und müssen für den Betrieb einer Spielhalle geeignet sein.
    • Durch den Betrieb Ihres Gewerbes ist keine Gefährdung der Jugend und keine übermäßige Ausnutzung des Spieltriebs zu befürchten. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder eine Belästigung der Allgemeinheit, der Nachbarn oder einer im öffentlichen Interesse bestehenden Einrichtung sind auch nicht zu erwarten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

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    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bitte beim zuständigen Sachbearbeiter erfragen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Rechtliche Grundlagen
    Gewerbeordnung

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de