Spielhallen Erlaubnis

    Spielhallenerlaubnis beantragen

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben  möchten.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Spielcasino

     

    Der Spielhalle gleichgestellt, also ebenfalls erlaubnispflichtig, ist das sogenannte Spielcasino, in dem neben Spielgeräten auch Spieltische betrieben werden, die in Art und Ausgestaltung den Gerätschaften in Spielbanken ähneln (beispielsweise Roulette-Abarten). Solche Spieltische dürfen in Spielcasinos oder Spielhallen nur aufgestellt werden, wenn für sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt wurde des

     

    Bundeskriminalamt Wiesbaden

    65173 Wiesbaden

    Tel.: +49 (0)611 55 - 0

    Fax: +49 (0)611 55 - 12141

    E-Mail: info@bka.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d2e16646916b8fc99817fd78b5716bec

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    Version

    Technisch geändert am 08.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Essen

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0201/88-32202

    Fax: 0201/88-32242

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gaststättenrecht und Spielrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-0

    Fax: +49 201 88-32242

    E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Antragsunterlagen für Betriebsübernahmen

    Bei der Beantragung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb von Spielhallen sind folgende Antragsunterlagen einzureichen oder vorzulegen:

    • gültiger Personalausweis, ersatzweise gültiger Reisepass mit einer Meldebescheinigung
    • Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
    • Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
    • Grundrisszeichnungen aller Betriebsräume (auch Keller und andere Nebenräume) in zweifacher Ausfertigung
    • Pachtvertrag über die Räumlichkeiten im Original und in Kopie, ersatzweise im Falle von Eigentum einen aktuellen Grundbuchauszug
    • Auskünfte aus dem Insolvenzregister und dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber zur Antragstellung nicht zwingend notwendig.
    • Auszüge aus dem Bundeszentralregister
      Führungszeugnis (BZR2, Belegart 0)
      Gewerbezentralregister (GZR3, Belegart 9)
      Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich.
      Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im OnLine-Verfahren an.
    • Sozialkonzept

     

    zusätzliche Antragsunterlagen für neue Betriebe

    Im Falle einer Neuerrichtung oder einer wesentlichen Veränderung sind zusätzlich erforderlich:

    • amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung
    • Baugenehmigung des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung
    • mängelfreie Schlussabnahmebescheinigung.

    Die für neuerrichtete Betriebe erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis kann im Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich machen.

     

    zusätzliche Antragsunterlagen für juristische Personen

    Bei Antragstellung durch eine juristische Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft) sind neben den genannten Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

    • die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
    • aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister oder Vereinsregister oder Genossenschaftsregister)
    • Original und Kopie des Gründungsbeschlusses oder der Satzung
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)
      Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden.

     

    zusätzliche Erfordernisse

    Sofern Spieltische (sogenannte andere Spiele) aufgestellt werden sollen, sind die entsprechenden Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Bundeskriminalamtes vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Zur vorherigen Zusendung von Antragsvordrucken nutzen Sie bitte die Kontaktangaben. Die glücksspielrechtlichen Anforderungen an Spielhallen, die teilweise auch für bestandsgeschützte Spielhallen gelten, sind dem Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages im Land Nordrhein-Westfalen und dem Glückspielstaatsvertrag selbst zu entnehmen.

    Zusätzliche Anforderungen

    Die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten ist unabhängig von der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle gesondert erlaubnispflichtig.

    Sofern in Verbindung mit einer Spielhalle oder einem Spielcasino alkoholische Getränke abgegeben werden, muss zusätzlich eine Schankerlaubnis beantragt werden.Zudem dürfen dann höchstens zwei Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufgestellt werden (§ 3 Spielverordnung).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie Ihren formlosen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.
    • Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    Fristen

    Fristtyp: Antragsfrist
    Dauer: 6 bis 8 Wochen
    Bemerkungen: Die Erlaubnis muss bei Betriebsbeginn vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    • 500 EUR bis 1.500 EUR
    • Fristverlängerung der Erlaubnis 250 bis 1.000 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Die Sperrzeit für Spielhallen und Wettvermittlungsstellen beginnt täglich um 1 Uhr und endet um 6 Uhr, § 17 Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag (AG GlüStV NRW). Eine Verkürzung der Sperrzeit ist nicht möglich.

    Im Übrigen gelten die Regelungen des Feiertagsgesetzes NW vom 23. April 1989 (GV. NRW. S. 222) in der jeweils geltenden Fassung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona - Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt -   am 13.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de