Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Sprengstofferlaubnis

    Hinweise für Dortmund

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).

    Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.

    Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44135 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-0

    Fax: +49 231 50-0

    E-Mail: ordnungsamt@dortmund.de

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dortmund

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Antrag
    • Bedürfnisprüfung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    Erteilung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 65 €
    Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen, Böllerschießen 135 € (Verlängerung 85 €)

    Verlängerung mit neuem Erlaubnisbuch 95 €

    Ergänzung der Pulvermenge 42,50 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dortmund

    Weitere Informationen

    Hinweise für Dortmund

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de