Sprengstofferlaubnis
Hinweise für Dortmund
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Erlaubniserteilung bzw. -versagung bzw. Überprüfung der Auflagen nach dem Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz auch "Pulverschein" genannt. Sie gehen in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen um oder wollen diese erwerben? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Die Erlaubnis, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z. B. für Sportschützen).
Für Informationen hinsichtlich der Nutzung oder den Erwerb von Sprengstoff im gewerblichen Bereich wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Bezirksregierung Arnsberg, Arbeitsschutzverwaltung, Standort Dortmund, Ruhrallee 1-3, 44139 Dortmund.
Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-22327
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Antrag
- Bedürfnisprüfung
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Erteilung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 65 €
Laden und Wiederladen für Patronenhülsen und/oder Vorderladerschießen, Böllerschießen 135 € (Verlängerung 85 €)
Verlängerung mit neuem Erlaubnisbuch 95 €
Ergänzung der Pulvermenge 42,50 €
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen