Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Worum geht es bei der Dienstleistung?

    Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.

    Dazu müssen Sie einen Fachkundenachweis und einen Bedürfnisnachweis vorweisen können.

    Fachkundenachweis:
    Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ebenfalls über das Serviceportal online beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.

    Bedürfnisnachweis:
    Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.

    Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?

    Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_40d82b92b855a56f9756884181a37c84

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Einbürgerung (Abteilung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ausländerwesen und allgemeine Ordnung (Amt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittekindstraße 7

    32051 Herford

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Erstantrag:

    • den Online-Antrag,
    • das Fachkundezeugnis,
    • den Bedürfnisnachweis,
    • die Erklärung zur Aufbewahrung und
    • den Nachweis über eine geeignete Lagerstätte (wird vor Ort durch die zuständige Stelle festgestellt)
    • persönliche und körperliche Eignung (wird am Abholungstag des Erlaubnishefts durch die zuständige Stelle festgestellt)

    Verlängerung:

    • den Online-Antrag,
    • zusätzlich das Erlaubnisheft (Original ist am Abholungstag bei der zuständigen Stelle vorzulegen) 

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Grundsätzlich erhalten Sie eine Erlaubnis, wenn Sie

    • zuverlässig,
    • fachkundig,
    • einen Bedürfnis- und Fachkundenachweis vorlegen,
    • die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert wurde,
    • persönlich und körperlich geeignet sind und
    • das 21. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Stellen Sie beim Kreis Herford den Online-Antrag, wenn Sie im Kreis Herford wohnhaft sind. Wir stellen nach der Prüfung der Voraussetzungen die Erlaubnis zu Ihrem Antrag aus. 

    Fristen

    Hinweise für Herford

    • Der Antrag ist rechtzeitig, ca. acht bis zehn Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit, zu stellen.
    • Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
    • Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis muss 3 Monate vor Ablauf eingereicht werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de