Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.
Dazu müssen Sie einen Fachkundenachweis und einen Bedürfnisnachweis vorweisen können.
Fachkundenachweis:
Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ebenfalls über das Serviceportal online beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.
Bedürfnisnachweis:
Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.
Sie haben Interesse an einer Beratung für die Antragstellung?
Nutzen Sie gerne unsere Kontaktdaten oder das Kontaktformular!
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Erstantrag:
- den Online-Antrag,
- das Fachkundezeugnis,
- den Bedürfnisnachweis,
- die Erklärung zur Aufbewahrung und
- den Nachweis über eine geeignete Lagerstätte (wird vor Ort durch die zuständige Stelle festgestellt)
- persönliche und körperliche Eignung (wird am Abholungstag des Erlaubnishefts durch die zuständige Stelle festgestellt)
Verlängerung:
- den Online-Antrag,
- zusätzlich das Erlaubnisheft (Original ist am Abholungstag bei der zuständigen Stelle vorzulegen)
Formulare
Hinweise für Herford
Voraussetzungen
Hinweise für Herford
Grundsätzlich erhalten Sie eine Erlaubnis, wenn Sie
- zuverlässig,
- fachkundig,
- einen Bedürfnis- und Fachkundenachweis vorlegen,
- die Lagerstätte für die Explosivstoffe kontrolliert wurde,
- persönlich und körperlich geeignet sind und
- das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Herford
Stellen Sie beim Kreis Herford den Online-Antrag, wenn Sie im Kreis Herford wohnhaft sind. Wir stellen nach der Prüfung der Voraussetzungen die Erlaubnis zu Ihrem Antrag aus.
Fristen
Hinweise für Herford
- Der Antrag ist rechtzeitig, ca. acht bis zehn Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit, zu stellen.
- Die Erlaubnis wird für fünf Jahre erteilt.
- Der Antrag auf Verlängerung der Erlaubnis muss 3 Monate vor Ablauf eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herford
Kosten
Hinweise für Herford
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herford
Weitere Informationen
Hinweise für Herford
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen