Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Hinweise für Herford
Beschreibung
Hinweise für Herford
Worum geht es bei der Dienstleistung?
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie im nichtgewerblichen Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Schwarz- oder Nitrozellulosepulver umgehen wollen beziehungsweise diese erwerben oder lagern möchten.
Dazu müssen Sie einen Fachkundenachweis und einen Bedürfnisnachweis vorweisen können.
Fachkundenachweis:
Die Fachkunde erwerben Sie, wenn Sie an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Dafür müssen Sie dem Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie ebenfalls über das Serviceportal online beantragen. Mit dieser Bescheinigung melden Sie sich dann zum Besuch des Lehrgangs an. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Fachkundezeugnis.
Bedürfnisnachweis:
Damit Sie eine Sprengstofferlaubnis erhalten, brauchen Sie zunächst einen Grund für diese Tätigkeit. Dies ist zum Beispiel ein gültiger Jagdschein oder die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Erstantrag:
- den Online-Antrag,
- das Fachkundezeugnis,
- den Bedürfnisnachweis,
- die Erklärung zur Aufbewahrung und
- den Nachweis über eine geeignete Lagerstätte (wird vor Ort durch die zuständige Stelle festgestellt)
- persönliche und körperliche Eignung (wird am Abholungstag des Erlaubnishefts durch die zuständige Stelle festgestellt)
Verlängerung:
- den Online-Antrag,
- zusätzlich das Erlaubnisheft (Original ist am Abholungstag bei der zuständigen Stelle vorzulegen)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für diese Leistung wurde eine landesweite Rahmengebühr festgelegt:
- Gebühr für eine Ersterteilung: ab 125,00 Euro
- Gebühr für eine Verlängerung: ab 120,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen