Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Personen, die im privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen oder diese erwerben wollen, benötigen dazu eine Erlaubnis.

    Die betroffenen Personengruppen sind vorwiegend Wiederlader von Patronen, Jäger, Vorderlader- Sport- und Böllerschützen, Personen, die selbst Feuerwerke der Klasse III abbrennen usw.

    Grundlage für die Erteilung einer Sprengstofferlaubnis ist zunächst ein Bedürfnis für die Tätigkeit. Dies wird z. B. durch einen gültigen Jagdschein oder der Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung begründet. Danach ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Grundlehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit (Fachkundezeugnis) nachzuweisen. Für die Teilnahme an einem solchen Lehrgang benötigen Sie zuvor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisverwaltung. Diese müssen Sie hier gesondert beantragen. Sie ist dann ein halbes Jahr lang gültig.

    Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt. Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ohne eine solche Erlaubnis kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

     

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    6.1.1: Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2233

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Sie beantragen die Erlaubnis zum ersten Mal:

    1. Antragsvordruck
    2. Bedürfnisnachweis
    3. Fachkundezeugnis

    Sie wollen eine bestehende Erlaubnis ändern:

    1. Antragsvordruck
    2. Erlaubnisheft

    Sie wollen eine bestehende Erlaubnis verlängern:

    1. Antragsvordruck
    2. Bedürfnisnachweis
    3. Erlaubnisheft

     

    Rechtsgrundlagen

    § 27 des Sprengstoffgesetzes

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de