Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen StoffenOnline erledigen

    Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Wer Sprengstoff für den nicht gewerblichen Gebrauch erwerben oder damit umgehen will, benötigt eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz. Diese Erlaubnis für den nicht gewerbsmäßigen Erwerb bzw. den Umgang erteilt das Kreisordnungsamt.
    Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat, die erforderliche Zuverlässigkeit und körperliche Eignung besitzt und die erforderliche Fachkunde nachweist. Daneben ist das Bedürfnis für die beabsichtigte Tätigkeit darzulegen. Die Erlaubnis kann mit Auflagen und Beschränkungen erteilt werden.
    Nach Prüfung der Zuverlässigkeit wird zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Anschließend kann der Antragsteller an einem Lehrgang für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen. Nach erfolgreicher Ablegung einer Prüfung kann die Erlaubnis beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3692a87d97ae919ffaf614076de414c4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreispolizeibehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Carl-Severing-Straße 1

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2452 920-2222

    Fax: +49 2452 920-2109

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de