Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:

    • Grundstückseigentümer
    • Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.

    Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine "Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.

    Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).

    Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b0fce6d9a91db7d7e4f0fc80e6aebb28

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bodenschutz

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bodenschutz

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
    • Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Bundes-Bodenschutzgesetz
    • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
    • Landesbodenschutzgesetz NRW
    • Umweltinformationsgesetz
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.

    Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de