Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Der Kreis Soest erfasst Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über frühere Ablagerungen von Abfällen (Altablagerungen), ehemalige Betriebsstandorte (Altstandorte) und sonstige Verdachtsflächen im Kreisgebiet. Die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz ist berechtigt, diese Informationen folgenden Personen auf Antrag mitzuteilen:
- Grundstückseigentümer
- Sonstige Dritte, wie zum Beispiel Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte.
Antragsteller, die nicht Eigentümer des Grundstücks sind, benötigen für die beantragte Auskunft zusätzlich eine vom Grundstückseigentümer unterschriebene Einverständniserklärung. Wird diese Erklärung nicht vorgelegt, kann der Kreis Soest grundsätzlich nur eine "Ja/Nein"-Auskunft über einen Eintrag im Kataster geben.
Um Übermittlungsfehler zu verhindern, erteilt die Kreisverwaltung Auskünfte aus dem Altlastenkataster grundsätzlich nur schriftlich (siehe Antragsformular unter Links und Downloads).
Darüber hinaus berät die Abteilung Umwelt, Sachgebiet Bodenschutz, zum Beispiel wenn bei Baumaßnahmen Verunreinigungen festgestellt wurden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
- Landesbodenschutzgesetz NRW
- Umweltinformationsgesetz
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise für Soest
Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021