Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
- Genaue Lagebezeichnung (siehe Formular)
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
In der Regel eine Woche. Bei zusätzlichen Recherchen, zum Beispiel bei Auswertungen von Gutachten, hängt die Bearbeitungszeit vom Einzelfall ab.
Kosten
Hinweise für Soest
Je nach Aufwand fällt eine Gebühr nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW an.
Zahlungsarten: Es wird ein gesonderter Gebührenbescheid mit Angabe des Kontos und des Kassenzeichens für die Überweisung ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021