Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfasst ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text wuird einentsprechender Kartenausschnitt (ALKIS, ABK) beigefügt.
Stellungnahmen bezüglich Altlasten beinhalten eine Recherche über die historische Nutzung einer konkreten Fläche des Hammer Stadtgebietes, verbunden mit einer Auswertung vorhandener Gutachten und Akten des Altlastenkatasters zu dieser Fläche. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (ALKIS, ALB) für die zu untersuchende Fläche beigefügt.
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster beinhaltet lediglich eine Mitteilung, ob eine konkrete Fläche im Altlastenkataster erfaßt ist oder nicht. Dem schriftlich zugesandten Text werden entsprechende Kartenausschnitte (DGK5, ALKIS) beigefügt.
Stellungnahmen oder Auskünfte können durch die Grundstückseigentümer oder von Dritten mit entsprechender Vollmacht des Eigentümers schriftlich beantragt werden.
Den passenden Antrag gibt es hier:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Untere Abfallwirtschaft- und Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-7101
Fax: 02381 17-2931
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig, der nachfolgende Angaben benötigt:
- Ihren Namen und Anschrift,
- die genaue Bezeichnung mit Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks,
- fügen Sie gegebenenfalls einen Lageplan hinzu,
- fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei, wenn das Grundstück nicht Ihr Eigentum ist.
Wenn die antragstellende Person nicht Grundstückseigentümer ist: Vollmacht des Grundstückseigentümers
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Hamm
- Auskunft aus dem Altlastenkataster: 52,50 €
-
Stellungnahme (Historische Flurstücksrecherche): 52,50 € - 500,00 € (je nach Arbeitsaufwand)
Tarifstelle Nr. 8.1.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Hamm