Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Hinweise für Lippe
Wenn Böden oder das Grundwasser durch eine gewerbliche oder private Vornutzung so verunreinigt sind, dass dies zu Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt, bezeichnet man diese Altablagerungen und Altstandorte als Altlasten.
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Ansprechpartner
Untere Bodenschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-670
E-Mail: u.oberbracht@kreis-lippe.de
Formulare
Hinweise für Blomberg
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Kosten
Hinweise für Lippe
EUR 35,00
Zahlungsweisen:
Überweisung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Haben Sie Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast oder schädlichen Bodenveränderung? Bitte melden Sie uns das unverzüglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021