Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kreis Gütersloh führt ein Kataster über Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen.
Aufgabe der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren (zum Beispiel für den Menschen oder für das Grundwasser) zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Es gilt, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Bei Bauvorhaben empfehlen wir:
Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.
Eine Auskunft (gern auch telefonisch) aus dem Altlastenkataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen.
Jeder interessierte Bürger hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Für eine schriftliche Auskunft ist jedoch das Einverständnis des Grundstückseigentümers nachzuweisen.
Inhalte des Altlastenkatasters
Im Altlastenkataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotenzial werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen.
Begriffserklärungen
- Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (zum Beispiel ehemalige Müllkippen).
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (zum Beispiel Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen).
- Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (zum Beispiel Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen).
- Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
- Altlasten: Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen.
Rechtsgrundlagen: Bundesbodenschutzgesetz
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
Bei schriftlichen Altlastenauskünften muss die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gütersloh
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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