Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh führt ein Kataster über Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen.

    Aufgabe der unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren (zum Beispiel für den Menschen oder für das Grundwasser) zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Es gilt, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

    Bei Bauvorhaben empfehlen wir:

    Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.

    Eine Auskunft (gern auch telefonisch) aus dem Altlastenkataster bietet bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens oder vor einem Grundstückskauf wichtige Informationen und kann vor unvorhersehbaren Kosten schützen.

    Jeder interessierte Bürger hat das Recht, eine Auskunft über die Daten aus dem Kataster zu erhalten. Für eine schriftliche Auskunft ist jedoch das Einverständnis des Grundstückseigentümers nachzuweisen.

    Inhalte des Altlastenkatasters

    Im Altlastenkataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotenzial werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen.

    Begriffserklärungen

    • Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (zum Beispiel ehemalige Müllkippen).
    • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (zum Beispiel Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen).
    • Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (zum Beispiel Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen).
    • Altlastverdächtige Flächen: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
    • Altlasten: Flächen, bei denen sich der Altlastenverdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen.

    Rechtsgrundlagen: Bundesbodenschutzgesetz

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e34a72b5a91ef629574914f1833cd4f5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.1: Abfall und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-2799

    Fax: 05241 85-2760

    E-Mail: abt45@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    Bei schriftlichen Altlastenauskünften muss die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gütersloh

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de