Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen

    Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Warendorf

    Untersuchung und Sanierung von Altlasten
    Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder für andere Schutzgüter, z.B. das Grundwasser, zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Durch Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen nachhaltig die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Durch Sanierung sollen Gefahren beseitigt und eine erneute Nutzung dieser Böden möglich gemacht werden.

    Neben dem vorbeugenden und nachsorgenden Bodenschutz bildet die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Altlasten den eigentlichen Schwerpunkt der Altlastenbearbeitung.

    Im Amt für Umweltschutz wird das digitale Auskunftssystem "Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen", in das auch das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Altlastenkataster) integriert ist, geführt und fortgeschrieben.

    • Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Müllkippen).
    • Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen).
    • Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (z.B. Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen).
    • Altlastverdächtige Flächen: Das sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
    • Altlasten: Das sind solche altlastverdächtige Flächen, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen.

    Das Auskunftssystem ist in das Geoinformationssystem (GIS) des Kreishauses integriert und steht sowohl den Städten und Gemeinden über das Internet als auch den Fachämtern im Kreishaus über das Intranet zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

    Wir empfehlen:
    Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b209001082f81fe26075001fabff0be

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Umweltschutz und Straßenbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-6600

    Fax: 02581 53-6699

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Warendorf

    Formulare

    • Formularbezeichnung: in Planung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
    • Onlineverfahren möglich: in Planung
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Warendorf

    Mit dem Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster" können Sie einen entsprechenden Antrag beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau stellen, um Auskunft über eine mögliche Eintragung im Altlastenkataster zu erhalten.

    Grundsätzlich kann jeder Auskünfte aus dem Altlastenkataster über möglicherweise verunreinigte Grundstücke erhalten. Sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind, ist aus Datenschutzgründen dem Antrag eine Einverständniserklärung (siehe weiteres Formular) des Grundstückseigentümers hinzuzufügen.

    Bitte geben Sie Adresse und Gemarkung, Flur und Flurstück des betreffenden Grundstücks an und fügen ggf. einen Lageplan mit Eintragung des Grundstücks bei.

    Rechtsgrundlage
    • Bundes-Bodenschutzgesetz
    • Landesbodenschutzgesetz
    • Bundesbodenschutzverordnung 

    Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Warendorf

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.

    Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.

    Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.

    Fristen

    Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen

    Kosten

    Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Warendorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Warendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de