Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Untersuchung und Sanierung von Altlasten
Aufgabe des Bodenschutzes ist es, die von schadstoffbelasteten Böden und Altlasten möglicherweise ausgehenden Gefahren für die Gesundheit von Menschen oder für andere Schutzgüter, z.B. das Grundwasser, zu ermitteln und durch geeignete Maßnahmen abzuwehren. Durch Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sollen nachhaltig die Funktionen des Bodens gesichert oder wiederhergestellt werden. Durch Sanierung sollen Gefahren beseitigt und eine erneute Nutzung dieser Böden möglich gemacht werden.
Neben dem vorbeugenden und nachsorgenden Bodenschutz bildet die Gefahrenabwehr bei vorhandenen Altlasten den eigentlichen Schwerpunkt der Altlastenbearbeitung.
Im Amt für Umweltschutz wird das digitale Auskunftssystem "Verzeichnis über Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen", in das auch das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten (Altlastenkataster) integriert ist, geführt und fortgeschrieben.
- Altablagerungen: Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen oder Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (z.B. ehemalige Müllkippen).
- Altstandorte: Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (z.B. Tankstellen, Emaillierwerke, Chemische Reinigungen).
- Schädliche Bodenveränderungen: Grundstücke, auf denen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder den Betrieb heute noch bestehender und genutzter Anlagen Bodenverunreinigungen eingetreten sind (z.B. Privatgrundstück mit einer Bodenverunreinigung durch Heizöl oder laufender Tankstellenbetrieb mit Bodenverunreinigungen).
- Altlastverdächtige Flächen: Das sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
- Altlasten: Das sind solche altlastverdächtige Flächen, bei denen sich der Verdacht bestätigt hat und eine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen oder sonstige Gefahren tatsächlich und nachweislich vorliegen.
Das Auskunftssystem ist in das Geoinformationssystem (GIS) des Kreishauses integriert und steht sowohl den Städten und Gemeinden über das Internet als auch den Fachämtern im Kreishaus über das Intranet zur Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung.
Wir empfehlen:
Klären Sie vor einem Grundstückskauf oder vor Beantragung einer Baugenehmigung auch die Frage, ob auf dem betreffenden Grundstück Altlasten bekannt sind.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amt für Umweltschutz und Straßenbau
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02581 53-6600
Fax: 02581 53-6699
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Warendorf
- Formular: Einverständniserklärung
- einen Lageplan mit Eintragung des Grundstücks
Formulare
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Warendorf
Mit dem Formular "Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster" können Sie einen entsprechenden Antrag beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau stellen, um Auskunft über eine mögliche Eintragung im Altlastenkataster zu erhalten.
Grundsätzlich kann jeder Auskünfte aus dem Altlastenkataster über möglicherweise verunreinigte Grundstücke erhalten. Sofern Sie nicht selbst Eigentümer sind, ist aus Datenschutzgründen dem Antrag eine Einverständniserklärung (siehe weiteres Formular) des Grundstückseigentümers hinzuzufügen.
Bitte geben Sie Adresse und Gemarkung, Flur und Flurstück des betreffenden Grundstücks an und fügen ggf. einen Lageplan mit Eintragung des Grundstücks bei.
Rechtsgrundlage
- Bundes-Bodenschutzgesetz
- Landesbodenschutzgesetz
- Bundesbodenschutzverordnung
Die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) unter der Rubrik "Gesetze, Regelwerke und mehr".
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Warendorf
Verfahrensablauf
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand an.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Warendorf
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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