Auskunft aus dem Altlasten- oder Bodenschutzkataster beantragen
Sie möchten wissen, ob auf einem Grundstück ein Verdacht auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen besteht? Dann können Sie eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der dafür zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen blickt auf eine langjährige industrielle Geschichte zurück. In der Vergangenheit wurden dabei in vielen Industriezweigen umweltgefährdende Stoffe oftmals ohne die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt. Zudem wurden Abfälle ohne die heutigen Überwachungsstandards behandelt und gelagert.
Dadurch sind die sog. Altlasten entstanden, d.h. der Boden und das Grundwasser wurden mit Schadstoffen verunreinigt.
Beim Erwerb eines Grundstückes, bei einer Baumaßnahme oder einer Nutzungsänderung ist die Frage nach der konkreten Altlastensituation vor Ort von Bedeutung. So kann der Wert eines Grundstückes durch evtl. notwendige kostenintensive Maßnahmen (z.B. Bodenaushub) erheblich beeinträchtigt werden. Auch wird eine sensible Nutzung des Bodens oder des Grundwassers (z.B. Anbau von Nutzpflanzen, Bewässerung durch Grundwasserbrunnen) nicht überall möglich sein. Durch eine frühzeitige Anfrage bei der Unteren Bodenschutzbehörde vermeiden Sie Fehlplanungen und unvorhergesehene Kosten z.B. für die Entsorgung von belastetem Boden.
Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt auf Antrag rechtsverbindliche Auskünfte zur Schadstoffsituation in Boden und Grundwasser innerhalb des Gelsenkirchener Stadtgebietes. Dabei wird auf die Informationen aus dem Kataster über Altlasten und altlastverdächtige Flächen zurückgegriffen.
Sie erhalten detaillierte Informationen zur Nutzungsgeschichte, vorliegenden Untersuchungsergebnissen sowie evtl. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen.
Sprechen Sie uns ebenfalls gerne zu Auskünften aus dem Grundwasserkataster oder bei geplanten Erdbauarbeiten an.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Dienstgebäude Rathausplatz (ehem. Finanzamt Buer) - Referat 60/5 - Altlasten/Bodenschutz (untere Bodenschutzbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492091694121
E-Mail: martina.antes@gelsenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gelsenkirchen
- formloser Antrag (per E-Mail oder Post - siehe Downloads) mit genauer Adresse des Grundstückes
- Lageplan des Grundstückes (falls vorhanden)
- ggf. Vollmacht/Einverständniserklärung der Eigentümer (siehe Downloads)
Formulare
Hinweise für Gelsenkirchen
- Formularbezeichnung: in Planung
- Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular:
- Onlineverfahren möglich: in Planung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Gelsenkirchen
Altlastenauskünfte über ein Grundstück werden in der Regel gegenüber den aktuellen Eigentümern erteilt. Sollten Sie kein Eigentum an dem fraglichen Grundstück besitzen, reichen Sie bitte eine Vollmacht/Einverständniserklärung der Eigentümer ein (siehe Downloads).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Gelsenkirchen
Wenn Sie wissen wollen, ob für ein Grundstück behördliche Informationen über Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vorhanden sind, stellen Sie einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster.
Das entsprechende Antragsformular mit den notwendigen Informationen wird an die zuständige Behörde, in deren Zuständigkeitsgebiet das betreffende Grundstück liegt, weitergeleitet.
Sie erhalten dann eine Mitteilung der Behörde, ob das betroffene Grundstück im Altlastenkataster registriert ist und welche Informationen dort verzeichnet sind. Da das Altlastenkataster kontinuierlich fortgeschrieben wird, stellt diese Altlastenauskunft den Ist-Zustand dar, spätere Änderungen bleiben vorbehalten.
Fristen
Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gelsenkirchen
je nach Aufwand, in der Regel 2 - 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Gelsenkirchen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem aktuellen Altlastenkataster. Das Altlastenkataster wird laufend fortgeschrieben, Änderungen und Aktualisierungen bleiben vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.
Weitere Informationen
Hinweise für Gelsenkirchen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 23.04.2021
Stichwörter
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